Eine rheumatische Erkrankung verändert nicht automatisch Ihre beruflichen Fähigkeiten. Sie kann aber verändern, wie Sie arbeiten, wann Sie besonders belastbar sind und welche Arbeitsbedingungen Ihnen guttun. Vielleicht brauchen Ihre Hände morgens länger, bis sie beweglich werden. Vielleicht macht langes Sitzen den Rücken steifer, langes Stehen belastet Knie und Füße oder eine ausgeprägte Fatigue sorgt dafür, dass Ihre Konzentration am Nachmittag deutlich nachlässt. Bei anderen Menschen ist nicht die tägliche Arbeit das größte Problem, sondern ein Krankheitsschub, häufige Arzttermine oder die Unsicherheit, wie lange die bisherige Tätigkeit körperlich noch gut funktioniert.
Genau deshalb lohnt es sich, berufliche Schwierigkeiten früh anzusprechen und nicht erst dann, wenn jeder Arbeitstag nur noch mit Schmerzen und völliger Erschöpfung bewältigt werden kann. Oft lässt sich erstaunlich viel verändern, ohne dass Sie Ihren Beruf aufgeben müssen. Ein anderer Arbeitsstuhl, ein höhenverstellbarer Tisch, eine passendere Maus, weniger langes Stehen am Stück, eine andere Aufgabenverteilung, ein späterer Arbeitsbeginn, zusätzliche kurze Bewegungspausen oder ein technisches Hilfsmittel können einen großen Unterschied machen. Bei stärkeren Einschränkungen gibt es darüber hinaus Leistungen zur beruflichen Rehabilitation, Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung, eine stufenweise Wiedereingliederung, medizinische Rehabilitation und besondere Rechte für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
Der wichtigste Schritt besteht deshalb darin, Ihre Arbeit nicht nur unter der Frage zu betrachten: „Kann ich diesen Beruf noch?“ Viel hilfreicher ist die genauere Betrachtung: Welche Tätigkeiten funktionieren gut, welche kosten inzwischen unverhältnismäßig viel Kraft und welche Bedingungen lassen sich verändern?
Ein Mensch mit rheumatoider Arthritis und schmerzenden Fingern benötigt andere Anpassungen als jemand mit axialer Spondyloarthritis und ausgeprägter Morgensteifigkeit. Wer überwiegend am Computer arbeitet, hat andere Belastungen als eine Pflegekraft, ein Handwerker, eine Verkäuferin oder jemand, der viele Stunden im Auto sitzt. Auch Fatigue kann beruflich stärker einschränken als ein einzelnes schmerzendes Gelenk, obwohl diese Erschöpfung von außen kaum sichtbar ist.
Deshalb gibt es nicht den einen perfekten „Rheuma-Arbeitsplatz“. Es gibt einen Arbeitsplatz, der möglichst gut zu Ihrer Erkrankung, Ihren Einschränkungen und Ihrer Tätigkeit passen sollte.
Info-Box: Früh verändern ist häufig leichter als später völlig neu anfangen
Sprechen Sie wiederkehrende Probleme möglichst früh an. Ein Arbeitsplatz lässt sich oft mit vergleichsweise kleinen Veränderungen besser anpassen, solange Sie grundsätzlich noch gut in Ihrem Beruf arbeiten können. Warten Sie nicht zwingend darauf, dass längere Arbeitsunfähigkeit, deutlicher Muskelabbau oder dauerhafte Überforderung entstanden sind.
Schauen Sie zuerst darauf, welche Arbeitsschritte Ihren Körper tatsächlich belasten
Rheuma macht nicht automatisch eine ganze Tätigkeit ungeeignet. Häufig sind es einzelne Bestandteile des Arbeitstages, die besonders belastend werden. Deshalb kann ein genauer Blick auf einen normalen Arbeitstag sehr hilfreich sein.
Vielleicht funktioniert die Büroarbeit grundsätzlich gut, aber nach zwei Stunden unbeweglichem Sitzen wird der Rücken so steif, dass das Aufstehen schwerfällt. Vielleicht können Sie als Verkäuferin problemlos beraten, aber mehrere Stunden ohne Sitzmöglichkeit verschlimmern Knie- und Fußbeschwerden. In einem handwerklichen Beruf kann die eigentliche fachliche Arbeit weiterhin gut möglich sein, während schweres Tragen, Arbeiten über Kopf oder ständig wiederkehrende kraftvolle Handbewegungen zunehmend Schwierigkeiten verursachen.
Notieren Sie für einige Tage ruhig einmal, wann Beschwerden während der Arbeit stärker werden. Dabei müssen Sie kein kompliziertes Tagebuch führen. Häufig reichen wenige Beobachtungen: Nach welcher Tätigkeit nehmen Schmerzen zu? Wie lange können Sie sitzen oder stehen? Welche Bewegungen belasten Hände oder Schultern besonders? Zu welcher Tageszeit ist die Fatigue am stärksten? Welche Tätigkeit gelingt morgens schlechter und später deutlich besser?
Aus solchen konkreten Angaben lassen sich wesentlich leichter Veränderungen ableiten.
Arbeitsplatz-Hilfe: Vier Fragen, die Ihnen Orientierung geben
Welche Tätigkeit macht mir am meisten Probleme?
Welche Körperregion wird dabei belastet?
Wie lange kann ich diese Tätigkeit gut durchführen?
Welche Veränderung würde genau diesen Arbeitsschritt erleichtern?
So wird aus der allgemeinen Aussage „Die Arbeit ist mit Rheuma zu anstrengend“ ein Problem, für das sich häufig eine konkrete Lösung finden lässt.
Bei Morgensteifigkeit kann der Arbeitsbeginn einen großen Unterschied machen
Morgensteifigkeit gehört bei mehreren entzündlich-rheumatischen Erkrankungen zu den typischen Beschwerden. Bei rheumatoider Arthritis können Hände und Füße morgens besonders unbeweglich sein, während Menschen mit axialer Spondyloarthritis beziehungsweise Morbus Bechterew häufig eine ausgeprägte Steifigkeit von Rücken und Hüften erleben.
Ein sehr früher Arbeitsbeginn kann dadurch erheblich anstrengender sein als dieselbe Tätigkeit einige Stunden später. Bereits Duschen, Anziehen, Frühstück, Fahrt zur Arbeit und die ersten Handgriffe am Arbeitsplatz verbrauchen dann einen großen Teil der Energie des Tages.
Flexible Arbeitszeiten können in solchen Situationen enorm helfen. Eine spätere Startzeit, Gleitzeit oder eine anders verteilte Arbeitszeit kann dazu führen, dass Sie zu einer Tageszeit arbeiten, zu der Ihr Körper bereits beweglicher ist.
Auch eine kurze Bewegungsroutine am Morgen kann sinnvoll sein. Einige Minuten Mobilisation von Händen, Schultern, Hüften oder Wirbelsäule können den Einstieg erleichtern, sofern die Übungen zu Ihrer Erkrankung passen.
Bei Schichtarbeit lohnt es sich besonders, den Zusammenhang zwischen Arbeitszeit und Beschwerden zu beobachten. Häufig wechselnde Arbeitszeiten können zusätzlich den Schlaf beeinträchtigen, und schlechter Schlaf wiederum kann Schmerzen und Fatigue verstärken.
Fatigue braucht im Beruf einen eigenen Plan
Rheumabedingte Fatigue ist keine gewöhnliche Müdigkeit nach einem langen Arbeitstag. Sie kann sich wie ein plötzlicher deutlicher Leistungsabfall anfühlen, bei dem Konzentration, Geschwindigkeit und körperliche Ausdauer gleichzeitig nachlassen.
Gerade im Berufsleben wird Fatigue häufig unterschätzt, weil sie von außen kaum sichtbar ist. Ein entzündetes Knie lässt sich erklären, eine schwere Erschöpfung dagegen weniger leicht zeigen.
Versuchen Sie, Aufgaben entsprechend Ihrer Tagesleistung zu verteilen. Konzentrationsintensive Tätigkeiten können beispielsweise in die Stunden gelegt werden, in denen Sie normalerweise geistig besonders leistungsfähig sind. Routineaufgaben können später folgen.
Regelmäßige kurze Pausen sind häufig wirkungsvoller als eine einzige lange Pause erst dann, wenn Sie vollständig erschöpft sind. Ein paar Minuten Aufstehen, Bewegen, Trinken oder bewusstes Entlasten können helfen, die Belastbarkeit gleichmäßiger über den Tag zu verteilen.
Auch die Arbeitsmenge sollte realistisch betrachtet werden. Wer trotz ausgeprägter Fatigue dauerhaft jede Minute durchzieht und die Erholung vollständig auf den Abend verschiebt, verbraucht häufig mehr Energie als notwendig.
Eine deutlich zunehmende Fatigue sollte trotzdem medizinisch angesprochen werden. Neben der rheumatischen Erkrankung können unter anderem Schlafprobleme, Blutarmut, Schilddrüsenerkrankungen, Medikamente oder andere Erkrankungen beteiligt sein.
Fatigue-Hilfe für den Arbeitstag
Legen Sie anspruchsvolle Aufgaben möglichst in Ihre leistungsfähigeren Tageszeiten, bündeln Sie ähnliche Tätigkeiten und planen Sie kleine Erholungspausen frühzeitig. Bei längeren Besprechungen können kurze Unterbrechungen hilfreich sein. Ein Arbeitstag muss nicht erst bis zur völligen Erschöpfung führen, bevor eine Pause gerechtfertigt ist.
Im Büro sollte Bewegung Teil des Arbeitsplatzes sein
Ein ergonomischer Arbeitsplatz bedeutet nicht, acht Stunden in einer einzigen vermeintlich perfekten Haltung zu sitzen. Der Körper braucht Wechsel.
Ein höhenverstellbarer Tisch kann beispielsweise ermöglichen, einen Teil des Tages im Sitzen und einen Teil im Stehen zu arbeiten. Dabei sollte auch Stehen nicht zur Dauerposition werden. Besonders günstig ist der regelmäßige Wechsel.
Ihr Bildschirm sollte so positioniert sein, dass Sie nicht ständig den Kopf drehen oder weit nach vorne schieben müssen. Tastatur und Maus sollten möglichst nah und gut erreichbar liegen.
Ein gut einstellbarer Bürostuhl unterstützt Rücken und Becken, sollte aber gleichzeitig Bewegung zulassen. Stellen Sie Ihre Füße stabil auf und verändern Sie Ihre Sitzposition regelmäßig.
Gerade bei axialer Spondyloarthritis kann langes unbewegliches Sitzen die Steifigkeit deutlich verstärken. Stehen Sie deshalb regelmäßig auf, gehen Sie einige Schritte und bewegen Sie Schultergürtel und Wirbelsäule.
Solche kurzen Unterbrechungen kosten weniger Zeit, als viele Menschen denken, und können gleichzeitig verhindern, dass sich die Beschwerden über mehrere Stunden immer weiter aufbauen.
Hände und Finger verdienen am Computer besondere Aufmerksamkeit
Rheumatoide Arthritis, Psoriasis-Arthritis und andere rheumatische Erkrankungen können Hände und Handgelenke erheblich belasten. Eine normale Computermaus kann dann unangenehm werden, weil Hand und Finger über Stunden in derselben Stellung arbeiten.
Eine ergonomische Maus, Trackball, vertikale Maus oder andere Eingabehilfe kann die Belastung verändern. Welche Variante Ihnen tatsächlich hilft, hängt von Ihren Gelenken und Ihrer Tätigkeit ab.
Auch eine andere Tastatur kann sinnvoll sein. Bei stark ausgeprägten Problemen können Sprachprogramme einen Teil der Schreibarbeit übernehmen. Texte werden dann diktiert, anstatt vollständig getippt zu werden.
Gelenkschutz bedeutet dabei nicht, die Hände überhaupt nicht mehr zu benutzen. Vielmehr werden besonders ungünstige Belastungen reduziert und Bewegungen besser verteilt.
Kleine Griffhilfen, dickere Stifte, elektrische statt manuelle Geräte oder einfachere Verschlüsse können auch außerhalb des klassischen Büros hilfreich sein.
Körperlich schwere Arbeit sollte gezielt angepasst werden
Bei körperlichen Berufen kann Rheuma eine besondere Herausforderung darstellen, weil sich manche Belastungen nicht einfach durch einen anderen Bürostuhl lösen lassen.
Häufiges schweres Heben, tiefes Arbeiten in gebückter Haltung, längeres Arbeiten über Schulterhöhe, wiederholtes Knien oder ständige kräftige Handbewegungen können einzelne Gelenke stark beanspruchen.
Prüfen Sie gemeinsam mit dem Betrieb, welche Arbeitsschritte technisch erleichtert werden können. Hebehilfen, höhenangepasste Arbeitsflächen, Transportwagen, elektrische Werkzeuge oder eine andere Verteilung bestimmter Aufgaben können den Körper deutlich entlasten.
Auch eine andere Reihenfolge der Tätigkeiten kann hilfreich sein. Besonders belastende Arbeiten sollten möglichst nicht stundenlang ohne Wechsel hintereinander durchgeführt werden.
Bei vielen Berufen gibt es Möglichkeiten, körperlich besonders schwere Teilaufgaben zu reduzieren, ohne die gesamte berufliche Erfahrung aufzugeben.
Ein erfahrener Handwerker kann beispielsweise zunehmend beratende, organisatorische, planende oder kontrollierende Aufgaben übernehmen. Eine Pflegekraft kann je nach Arbeitsplatz andere Tätigkeitsanteile erhalten und jemand aus einem technischen Beruf kann sich möglicherweise in Richtung Planung, Kundenbetreuung oder Verwaltung weiterqualifizieren.
Langes Stehen sollte regelmäßig unterbrochen werden
Berufe im Verkauf, in der Pflege, Gastronomie, Produktion oder an bestimmten Maschinen verlangen oft viele Stunden im Stehen.
Bei Fuß-, Knie-, Hüft- oder Rückenproblemen kann genau diese statische Belastung schwierig werden.
Eine Stehhilfe oder ein geeigneter Hochstuhl kann ermöglichen, Tätigkeiten zeitweise im Sitzen durchzuführen. Eine weiche geeignete Stehmatte kann je nach Arbeitsplatz ebenfalls angenehm sein.
Wechseln Sie möglichst regelmäßig die Position und gehen Sie zwischendurch einige Schritte. Dauerhaftes starres Stehen belastet anders als Bewegung.
Auch die Schuhe spielen eine große Rolle. Sie sollten ausreichend Platz bieten, gut sitzen und sicher sein. Bei rheumatischen Fußveränderungen können Einlagen oder orthopädisch angepasste Schuhe notwendig werden.
Kälte und Feuchtigkeit können einzelne Arbeitsplätze besonders unangenehm machen
Arbeiten im Freien, in Kühlhäusern oder anderen kalten Bereichen können bei manchen Menschen mit Rheuma Beschwerden verstärken. Beim Raynaud-Syndrom kann Kälte zusätzlich zu starken Durchblutungsproblemen an Fingern führen.
Warme geeignete Kleidung, Handschuhe und trockene Schuhe sind dann nicht nur Komfort, sondern Teil eines sinnvollen Arbeitsschutzes.
Beim Raynaud-Phänomen sollte möglichst der gesamte Körper warm gehalten werden. Nur dicke Handschuhe reichen häufig nicht, wenn der Oberkörper stark auskühlt.
Bei ausgeprägten Durchblutungsproblemen und Tätigkeiten in starker Kälte sollte gemeinsam mit Betriebsmedizin und behandelnder Praxis geprüft werden, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Auch häufiges Knien, Hocken und Treppensteigen kann angepasst werden
Bei Knie- oder Hüftbeschwerden können sich viele kleine Belastungen über einen ganzen Arbeitstag summieren.
Knieschoner, geeignete Arbeitshöhen, kleine Arbeitsplattformen oder alternative Arbeitspositionen können dabei helfen, extreme Gelenkstellungen zu reduzieren.
Auch unnötige Wege sollten vermieden werden. Materialien, Werkzeuge oder häufig benötigte Unterlagen können so angeordnet werden, dass Sie nicht ständig Treppen laufen oder schwere Gegenstände über große Entfernungen tragen müssen.
Eine Arbeitsplatzanalyse kann hier oft erstaunlich einfache Möglichkeiten sichtbar machen.
Der Betriebsarzt kann ein wichtiger Ansprechpartner sein
Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt kennt die Anforderungen Ihres Arbeitsplatzes und kann gleichzeitig gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigen.
Eine arbeitsmedizinische Beratung kann deshalb besonders hilfreich sein, wenn Sie wissen, dass bestimmte Tätigkeiten Beschwerden verstärken, aber noch nicht genau einschätzen können, welche Veränderung sinnvoll wäre.
Dabei können beispielsweise Arbeitszeiten, körperliche Belastungen, ergonomische Ausstattung, Schichtarbeit oder notwendige Schutzmaßnahmen betrachtet werden.
Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Medizinische Einzelheiten werden deshalb nicht einfach an den Arbeitgeber weitergegeben.
Für den Arbeitgeber ist häufig wesentlich wichtiger zu wissen, welche Tätigkeit Sie aus gesundheitlichen Gründen anders ausführen sollten und welche Anpassung empfohlen wird, als sämtliche Einzelheiten Ihrer Diagnose zu kennen.
Hilfe-Box: Wer kann bei der Arbeitsplatzanpassung unterstützen?
Je nach Situation können Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebs- oder Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt und Integrationsfachdienst wichtige Ansprechpartner sein.
Sie müssen nicht alle Stellen gleichzeitig kontaktieren. Entscheidend ist, welche Unterstützung Sie konkret benötigen.
Sie müssen Ihre Rheumadiagnose nicht automatisch im Betrieb offenlegen
Eine chronische Erkrankung ist zunächst eine persönliche Gesundheitsinformation.
Grundsätzlich besteht keine allgemeine Verpflichtung, Ihrem Arbeitgeber eine Rheumadiagnose oder eine anerkannte Behinderung mitzuteilen. Entscheidend ist jedoch, ob gesundheitliche Einschränkungen die sichere oder vertragsgemäße Ausübung Ihrer konkreten Tätigkeit wesentlich beeinflussen.
Bei einem Beruf, in dem eine gesundheitliche Einschränkung zu einer Gefährdung für Sie selbst oder andere führen kann, kann eine Information notwendig sein.
Auch für bestimmte besondere Rechte und Unterstützungsleistungen muss der Arbeitgeber natürlich wissen, dass die entsprechenden Voraussetzungen bestehen.
Ob Sie Ihre Erkrankung darüber hinaus offen ansprechen möchten, ist eine persönliche Entscheidung.
Viele Menschen entscheiden sich dafür, nicht die gesamte Krankheitsgeschichte zu erzählen, sondern konkret über ihre funktionellen Einschränkungen und benötigten Anpassungen zu sprechen.
Sie können beispielsweise sagen, dass Sie morgens aufgrund einer chronischen Erkrankung deutlich steifer sind und deshalb eine flexiblere Startzeit benötigen. Dafür muss nicht zwingend jedes medizinische Detail erklärt werden.
Gesprächs-Hilfe
Ein Gespräch kann leichter werden, wenn Sie nicht nur schildern, was schwierig ist, sondern gleich eine konkrete Lösung vorschlagen:
„Langes Sitzen verschlechtert meine Beschwerden. Ich würde deshalb gerne regelmäßig zwischen Sitzen und Stehen wechseln.“
oder:
„Meine Hände sind morgens deutlich unbeweglicher. Eine etwas spätere Startzeit würde meine Arbeitsfähigkeit erheblich verbessern.“
Homeoffice kann helfen – ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch besteht aber nicht
Für einige Menschen mit Rheuma kann mobiles Arbeiten oder Homeoffice den Berufsalltag deutlich erleichtern. Der Arbeitsweg entfällt, Morgensteifigkeit lässt sich besser berücksichtigen und Pausen können teilweise flexibler gestaltet werden.
In Deutschland besteht derzeit allerdings kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice. Mobile Arbeit wird normalerweise zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vereinbart oder ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuellen betrieblichen Regelungen.
Bei schwerbehinderten Beschäftigten können besondere Ansprüche auf eine behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit eine Rolle spielen. Daraus entsteht jedoch nicht automatisch in jedem Beruf ein pauschaler Anspruch auf Homeoffice.
Wenn mobile Arbeit für Sie gesundheitlich besonders hilfreich wäre, sprechen Sie deshalb konkret darüber, welche beruflichen Aufgaben sich dafür eignen.
Auch zuhause sollte der Arbeitsplatz ergonomisch gestaltet sein. Dauerhaft mit dem Laptop am Küchentisch oder auf dem Sofa zu arbeiten, löst Rücken- und Nackenprobleme selten dauerhaft.
Flexible Arbeitszeiten können oft mehr bewirken als weniger Arbeitsstunden
Nicht immer muss die Wochenarbeitszeit sofort reduziert werden.
Bei ausgeprägter Morgensteifigkeit kann eine spätere Startzeit reichen. Bei Fatigue kann eine andere Verteilung der Stunden helfen. Manche Menschen profitieren von längeren Pausen, andere davon, einen Teil der Arbeit zuhause zu erledigen.
Auch eine Vier-Tage-Verteilung kann je nach Stundenumfang und persönlicher Belastbarkeit passend oder gerade zu anstrengend sein. Entscheidend ist, wie lange Sie an einem einzelnen Tag belastbar sind.
Betrachten Sie deshalb nicht nur die Gesamtzahl der Wochenstunden, sondern auch deren Verteilung.
Teilzeit kann eine sinnvolle Möglichkeit sein
Wenn eine Vollzeittätigkeit trotz Arbeitsplatzanpassungen dauerhaft zu viel Kraft benötigt, kann Teilzeit eine sinnvolle Möglichkeit sein, berufstätig zu bleiben.
Der allgemeine gesetzliche Anspruch auf eine dauerhafte Verringerung der Arbeitszeit hat allerdings Voraussetzungen. Das Arbeitsverhältnis muss in der Regel länger als sechs Monate bestehen und der Arbeitgeber muss grundsätzlich mehr als 15 Beschäftigte haben. Betriebliche Gründe können einer gewünschten Arbeitszeitverringerung entgegenstehen.
Daneben gibt es die sogenannte Brückenteilzeit. Sie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit für mindestens ein und höchstens fünf Jahre. Dieser gesetzliche Anspruch besteht grundsätzlich bei Arbeitgebern mit mehr als 45 Beschäftigten; für Betriebe bis 200 Beschäftigte gelten zusätzlich besondere Zumutbarkeitsgrenzen.
Schwerbehinderte Beschäftigte haben darüber hinaus einen besonderen Anspruch auf Teilzeit, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich ist und dem Arbeitgeber die Umsetzung zumutbar ist.
Lassen Sie sich vor einer dauerhaften Stundenreduzierung auch zu den finanziellen Folgen beraten, insbesondere hinsichtlich Einkommen, Sozialversicherung und späterer Rente.
Schichtarbeit sollte zur Erkrankung und Medikamenteneinnahme passen
Schichtarbeit kann besonders anstrengend werden, wenn Schmerzen, Fatigue und Schlafprobleme zusammenkommen.
Beobachten Sie, welche Schichten Sie besonders belasten. Nachtarbeit kann den Schlaf-Wach-Rhythmus zusätzlich verändern, während ein sehr früher Dienst bei ausgeprägter Morgensteifigkeit problematisch sein kann.
Auch Medikamente können zu bestimmten Tageszeiten eingenommen werden müssen. Kortison wird beispielsweise häufig morgens eingesetzt, während andere Rheumamedikamente nach einem individuellen Schema genommen werden.
Besprechen Sie bei deutlichen Schwierigkeiten mit behandelnder Praxis und Betriebsmedizin, welche Arbeitszeitgestaltung gesundheitlich sinnvoll ist.
Medikamente am Arbeitsplatz sollten zuverlässig eingenommen werden können
Ein Arbeitstag sollte nicht dazu führen, dass Medikamente regelmäßig zu spät oder gar nicht eingenommen werden.
Bewahren Sie benötigte Arzneimittel entsprechend den vorgeschriebenen Bedingungen auf. Kühlpflichtige Biologika benötigen eine geeignete Lagerung und dürfen weder überhitzen noch einfrieren.
Bei Selbstinjektionen kann ein ruhiger hygienischer Bereich hilfreich sein. Wie viel der Arbeitgeber darüber wissen muss, hängt von Ihrer konkreten Situation ab.
Auch Schmerzmittel sollten nicht ausschließlich dazu eingesetzt werden, dauerhaft eine eigentlich zu hohe Arbeitsbelastung zu überdecken. Wenn Sie regelmäßig zusätzliche Medikamente benötigen, um einen normalen Arbeitstag überhaupt durchzuhalten, sollte die Belastung genauer betrachtet werden.
Ein ergonomischer Arbeitsplatz gehört zum Arbeitsschutz
Arbeitgeber sind für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verantwortlich und müssen Gefährdungen beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Dazu gehören auch ergonomische Gesichtspunkte.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Beschäftigte automatisch Anspruch auf jedes gewünschte Spezialmöbelstück hat.
Bei einer anerkannten Schwerbehinderung bestehen weitergehende Rechte auf eine behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit sowie auf erforderliche technische Arbeitshilfen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die Maßnahmen für den Arbeitgeber zumutbar sind.
Für besondere behinderungsbedingte Hilfsmittel können zudem verschiedene Leistungsträger finanzielle Unterstützung übernehmen.
Technische Arbeitshilfen können erstaunlich viel verändern
Berufliche Hilfsmittel reichen weit über einen speziellen Schreibtischstuhl hinaus.
Möglich sind beispielsweise besondere Eingabegeräte am Computer, angepasste Werkzeuge, Hebehilfen, Sitz- und Stehhilfen, technische Bedienhilfen, spezielle Software oder andere individuell benötigte Ausstattungen.
Solche Hilfsmittel sollen genau die Einschränkung ausgleichen, die Sie bei Ihrer konkreten beruflichen Tätigkeit behindert.
Welche Stelle die Kosten übernimmt, hängt vom Einzelfall ab. Je nach Situation können Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit oder Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt zuständig sein.
Stellen Sie größere Anträge möglichst vor der Anschaffung, damit zunächst geklärt werden kann, ob und durch wen die Kosten übernommen werden.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Ihren Arbeitsplatz sichern
Kann eine chronische Erkrankung die berufliche Tätigkeit gefährden, gibt es sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, kurz LTA.
Das Ziel lautet, Ihren Arbeitsplatz möglichst zu erhalten oder Ihnen eine neue berufliche Perspektive zu ermöglichen, wenn die bisherige Tätigkeit langfristig nicht mehr passend ist.
Dazu können technische Arbeitshilfen, Arbeitsplatzanpassungen, Weiterbildung, Qualifizierung, Umschulung, Arbeitsassistenz und weitere Maßnahmen gehören.
Auch bestimmte Kosten rund um eine neue berufliche Tätigkeit können berücksichtigt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet dafür ein breites Spektrum beruflicher Rehabilitationsleistungen an.
Info-Box: Berufliche Reha beginnt nicht erst bei einer Umschulung
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können bereits dabei helfen, Ihren jetzigen Arbeitsplatz zu erhalten. Eine komplette berufliche Neuorientierung ist nur eine von mehreren Möglichkeiten.
Auch der Weg zur Arbeit kann Teil des Problems sein
Manche Menschen könnten ihren Arbeitsplatz grundsätzlich weiterhin gut ausüben, kommen aber aufgrund einer Behinderung nur schwer dorthin.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die sogenannte Kraftfahrzeughilfe unterstützen. Möglich sind beispielsweise Zuschüsse oder andere Hilfen für ein Fahrzeug, eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung oder unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrerlaubnis.
Entscheidend ist, dass das Fahrzeug aufgrund der gesundheitlichen Einschränkung für den Weg zur Arbeit oder zur Berufsausübung notwendig ist.
Auch hier sollte vorher geklärt werden, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist.
Weiterbildung kann den vorhandenen Beruf erhalten
Eine Weiterbildung bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihren bisherigen beruflichen Weg verlassen müssen.
Oft lässt sich vorhandenes Fachwissen nutzen, um in einen weniger körperlich belastenden Tätigkeitsbereich zu wechseln.
Ein Handwerker kann beispielsweise stärker in Planung, Beratung oder Kundenbetreuung arbeiten. Jemand aus der Pflege kann sich möglicherweise für koordinierende, beratende oder organisatorische Aufgaben qualifizieren. In technischen Berufen können Qualitätssicherung, Dokumentation oder Planung Alternativen zu dauerhaft schwerer körperlicher Arbeit bieten.
Dadurch bleiben Berufserfahrung und Fachwissen erhalten, während der Körper weniger belastet wird.
Eine Umschulung kann sinnvoll sein, wenn die Kerntätigkeit dauerhaft nicht mehr passt
Manchmal lässt sich eine Tätigkeit trotz Hilfsmitteln und Anpassungen langfristig nicht mehr sicher oder gesundheitlich vertretbar ausführen.
Dann kann eine Umschulung eine neue berufliche Perspektive eröffnen.
Eine solche Entscheidung sollte nicht erst dann getroffen werden, wenn sämtliche berufliche Möglichkeiten ausgeschöpft und die Gesundheit bereits deutlich schlechter geworden ist.
Beratungsstellen der Rentenversicherung und Bundesagentur für Arbeit können gemeinsam mit Ihnen prüfen, welche Berufe zu Ihren Fähigkeiten, Erfahrungen und gesundheitlichen Möglichkeiten passen.
Berufliche Rehabilitation kann je nach Fall auch finanzielle Leistungen während einer Maßnahme umfassen.
Medizinische Rehabilitation kann helfen, Arbeitsfähigkeit zu stabilisieren
Eine medizinische Reha kann sinnvoll werden, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Erkrankung deutlich gefährdet oder bereits eingeschränkt ist.
In einer rheumatologischen Rehabilitation werden verschiedene Bereiche miteinander verbunden. Dazu können ärztliche Behandlung, Physiotherapie, Bewegungstherapie, Ergotherapie, Schulungen, psychologische Unterstützung, Beratung zum Arbeitsplatz und sozialmedizinische Einschätzungen gehören.
Der Schwerpunkt liegt nicht ausschließlich darauf, Schmerzen kurzfristig zu reduzieren. Sie sollen lernen, wie Sie Ihre körperlichen Möglichkeiten im Alltag und Beruf besser nutzen können.
Eine medizinische Reha dauert bei der Deutschen Rentenversicherung häufig etwa drei Wochen und kann bei medizinischer Notwendigkeit verlängert werden. Sie kann stationär oder ambulant durchgeführt werden.
Grundsätzlich gilt bei erneuter medizinischer Reha über die Rentenversicherung häufig ein Abstand von vier Jahren. Ist eine erneute Reha aus gesundheitlichen Gründen bereits vorher dringend erforderlich, kann sie auch früher bewilligt werden.
Reha-Hilfe
Sprechen Sie eine Reha nicht erst an, nachdem der Arbeitsplatz bereits verloren gegangen ist. Die Rentenversicherung verfolgt ausdrücklich das Ziel, Erwerbsfähigkeit möglichst zu erhalten oder wiederherzustellen.
Nach längerer Erkrankung kann ein langsamer Wiedereinstieg sinnvoll sein
Nach mehreren Wochen oder Monaten Arbeitsunfähigkeit ist eine sofortige Rückkehr in einen vollständigen Acht-Stunden-Arbeitstag häufig sehr belastend.
Die stufenweise Wiedereingliederung ermöglicht einen kontrollierten Aufbau der Belastung.
Dabei beginnen Sie beispielsweise zunächst mit wenigen Stunden am Tag und steigern Arbeitszeit und gegebenenfalls Aufgaben nach einem individuellen Stufenplan.
Die genaue Gestaltung richtet sich nach Ihrer Erkrankung, dem bisherigen Arbeitsplatz und Ihrer aktuellen Leistungsfähigkeit. Die Maßnahme kann deshalb unterschiedlich lange dauern.
Während der stufenweisen Wiedereingliederung gelten Sie grundsätzlich weiterhin als arbeitsunfähig. Welche Entgeltersatzleistung Sie während dieser Zeit erhalten, hängt unter anderem davon ab, welcher Leistungsträger zuständig ist. Je nach Situation können beispielsweise Krankengeld oder Übergangsgeld eine Rolle spielen.
Wiedereinstiegs-Box
Eine stufenweise Wiedereingliederung ist kein verkürzter normaler Arbeitstag, bei dem Sie sofort wieder sämtliche Aufgaben erfüllen müssen. Sie dient dazu, Belastbarkeit am bisherigen Arbeitsplatz schrittweise wieder aufzubauen.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement sollte nach längerer Arbeitsunfähigkeit angeboten werden
Waren Sie innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber Ihnen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM, anbieten.
Das gilt nicht nur für Menschen mit Schwerbehinderung und nicht nur bei einer bestimmten Diagnose.
Im BEM wird gemeinsam überlegt, wie erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und Ihr Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Dabei können beispielsweise eine Arbeitsplatzanpassung, veränderte Aufgaben, technische Hilfsmittel, eine stufenweise Wiedereingliederung oder andere Unterstützungen besprochen werden.
Ihre Teilnahme am BEM erfolgt mit Ihrer Zustimmung. Sie werden also nicht ohne Ihr Einverständnis in ein entsprechendes Verfahren gezwungen.
Abhängig vom Betrieb und Ihrer Situation können Betriebs- oder Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsarzt und weitere Stellen beteiligt werden.
BEM-Hilfe: Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor
Überlegen Sie vorher:
Welche Aufgaben funktionieren gut?
Welche Tätigkeiten führen regelmäßig zu Problemen?
Welche Arbeitszeit wäre aktuell realistisch?
Welche technische oder organisatorische Veränderung könnte helfen?Ein BEM ist besonders hilfreich, wenn konkrete Lösungen besprochen werden und nicht nur die Zahl Ihrer Krankheitstage.
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit ist auch die finanzielle Absicherung wichtig
Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel zunächst bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Besteht die Arbeitsunfähigkeit danach weiter, zahlt die gesetzliche Krankenkasse unter den entsprechenden Voraussetzungen Krankengeld.
Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch höchstens 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts.
Wegen derselben Erkrankung ist der Anspruch einschließlich der Zeit der Entgeltfortzahlung grundsätzlich auf 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren begrenzt.
Gerade bei einer länger dauernden rheumatischen Erkrankung lohnt es sich, frühzeitig mit Krankenkasse, Rentenversicherung und gegebenenfalls Sozialberatung zu sprechen, damit rechtzeitig geklärt wird, welche weiteren Leistungen sinnvoll werden.
Ein Grad der Behinderung richtet sich nach den tatsächlichen Beeinträchtigungen
Eine Rheumadiagnose führt nicht automatisch zu einem bestimmten Grad der Behinderung.
Entscheidend ist, wie stark Ihre gesundheitlichen Einschränkungen die Teilhabe am Leben tatsächlich beeinträchtigen. Dabei wird nicht nur der Name einer Erkrankung betrachtet, sondern deren Auswirkungen.
Mehrere Erkrankungen werden ebenfalls berücksichtigt. Die einzelnen Werte werden allerdings nicht einfach mathematisch addiert.
Der Antrag wird bei der in Ihrem Bundesland zuständigen Behörde gestellt.
Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gelten Sie im Sinne des Sozialgesetzbuches als schwerbehindert und können einen Schwerbehindertenausweis erhalten.
Antrags-Hilfe
Beschreiben Sie bei einem Antrag nicht nur Diagnosen. Wichtig sind konkrete Einschränkungen: Wie lange können Sie stehen oder gehen? Welche Bewegungen sind eingeschränkt? Wie häufig treten Schübe auf? Welche Auswirkungen hat Fatigue? Benötigen Sie Hilfsmittel? Welche Alltagstätigkeiten funktionieren nur mit Hilfe oder deutlich langsamer?
Bei einem GdB von 30 oder 40 kann eine Gleichstellung beruflich wichtig sein
Liegt Ihr Grad der Behinderung bei 30 oder 40, können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen, wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung ohne diese Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erhalten oder Ihren Arbeitsplatz nicht behalten können.
Die Gleichstellung betrifft besonders den beruflichen Bereich.
Sie kann beispielsweise einen besonderen Kündigungsschutz und Zugang zu bestimmten Unterstützungsleistungen für die Arbeitsplatzgestaltung ermöglichen.
Wichtig ist jedoch: Eine Gleichstellung macht Sie nicht in jeder Hinsicht zu einem schwerbehinderten Menschen.
Sie erhalten dadurch beispielsweise keinen Schwerbehindertenausweis und keinen gesetzlichen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen.
Schwerbehinderte Beschäftigte haben besondere Rechte am Arbeitsplatz
Bei einem GdB von mindestens 50 gelten besondere Regelungen.
Schwerbehinderte Beschäftigte haben unter anderem Anspruch auf eine möglichst behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, soweit dies für den Arbeitgeber zumutbar ist.
Auch erforderliche technische Arbeitshilfen können dazugehören.
Darüber hinaus gibt es einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber benötigt grundsätzlich vorher die Zustimmung des zuständigen Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. In den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses gilt dieser besondere Zustimmungsvorbehalt beispielsweise grundsätzlich noch nicht.
Schwerbehinderte Beschäftigte können außerdem auf Verlangen von Mehrarbeit freigestellt werden.
Der Zusatzurlaub beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche fünf Arbeitstage
Schwerbehinderte Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub.
Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche beträgt dieser Zusatzurlaub fünf Arbeitstage pro Urlaubsjahr.
Arbeiten Sie regelmäßig an mehr oder weniger Tagen pro Woche, wird der Umfang entsprechend angepasst.
Gleichgestellte Beschäftigte mit einem GdB von 30 oder 40 erhalten diesen Zusatzurlaub dagegen nicht allein aufgrund der Gleichstellung.
Besonderer Kündigungsschutz bedeutet nicht Unkündbarkeit
Der besondere Kündigungsschutz wird manchmal missverstanden.
Eine Schwerbehinderung bedeutet nicht, dass ein Arbeitsverhältnis niemals gekündigt werden kann.
Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber jedoch grundsätzlich das Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt beteiligen und dessen Zustimmung einholen, sofern der besondere Kündigungsschutz greift.
Dadurch besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob die Kündigung mit der Behinderung zusammenhängt und ob Hilfen zur Sicherung des Arbeitsplatzes möglich sind.
Genau darin liegt der Sinn des besonderen Schutzes.
Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat können wichtige Partner sein
Gibt es in Ihrem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung, kann sie bei Fragen zur Arbeitsplatzgestaltung, zu Rechten und zu betrieblichen Schwierigkeiten unterstützen.
Auch Betriebsrat beziehungsweise Personalrat können Ansprechpartner sein.
Gerade größere Veränderungen lassen sich häufig leichter organisieren, wenn nicht allein zwischen Beschäftigtem und direkter Führungskraft gesprochen wird, sondern die entsprechenden betrieblichen Stellen eingebunden werden.
Sie können sich dort auch beraten lassen, bevor Sie entscheiden, welche Informationen über Ihre Erkrankung Sie gegenüber dem Arbeitgeber offenlegen möchten.
Ein Integrationsfachdienst kann unterstützen
Integrationsfachdienste unterstützen unter anderem schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen bei Schwierigkeiten im Arbeitsleben.
Sie können beispielsweise bei Problemen am Arbeitsplatz beraten und gemeinsam mit Betrieb und Beschäftigtem nach Möglichkeiten suchen, eine Beschäftigung zu sichern.
Gerade bei komplexeren Situationen kann diese unabhängige Unterstützung sehr hilfreich sein.
Arbeitsassistenz kann bei bestimmten Behinderungen möglich sein
Bei manchen Menschen reichen technische Hilfsmittel nicht aus.
Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitsassistenz infrage kommen.
Sie unterstützt bei bestimmten behinderungsbedingt nicht selbst ausführbaren Hilfstätigkeiten, während die eigentliche berufliche Kernarbeit weiterhin von Ihnen selbst erledigt wird.
Welche Voraussetzungen gelten und welcher Leistungsträger zuständig ist, wird individuell geprüft.
Der Arbeitsplatz sollte nicht erst nach jeder längeren Erkrankung neu betrachtet werden
Rheumatische Erkrankungen können sich über Jahre verändern. Auch Tätigkeiten entwickeln sich weiter.
Ein Arbeitsplatz, der mit 35 Jahren problemlos funktioniert hat, kann zehn Jahre später Anpassungen benötigen.
Deshalb kann es sinnvoll sein, die berufliche Situation immer wieder neu zu betrachten.
Hat sich die Erkrankung verändert? Arbeiten Sie inzwischen häufiger im Homeoffice? Haben neue Aufgaben die körperliche Belastung erhöht? Sind technische Möglichkeiten hinzugekommen, die Ihnen früher nicht zur Verfügung standen?
Arbeitsplatzanpassung ist deshalb kein einmaliger Vorgang.
Auch bei gut eingestelltem Rheuma sollten Bewegungspausen bleiben
Wenn Medikamente sehr gut wirken und die Entzündung kontrolliert ist, verschwinden viele Beschwerden. Trotzdem profitieren Gelenke, Muskeln und Rücken weiterhin von einem abwechslungsreichen Arbeitstag.
Bewegen Sie sich regelmäßig, wechseln Sie Körperpositionen und erhalten Sie Ihre Muskelkraft.
Ein ergonomischer Arbeitsplatz ist besonders wirksam, wenn er mit Bewegung verbunden wird.
Auch regelmäßiges Training außerhalb der Arbeit unterstützt Belastbarkeit und hilft Ihnen, körperliche Anforderungen des Berufs besser zu bewältigen.
Arzttermine sollten möglichst gut in den Arbeitsalltag integriert werden
Eine chronische rheumatische Erkrankung bringt regelmäßige Kontrolltermine, Blutuntersuchungen und manchmal Infusionen oder andere Behandlungen mit sich.
Planen Sie diese Termine soweit möglich frühzeitig und sprechen Sie mit der Praxis darüber, ob günstige Zeiten angeboten werden können.
Flexible Arbeitszeitmodelle erleichtern solche Termine häufig erheblich.
Welche arbeitsrechtlichen Ansprüche bei notwendigen Arztterminen während der Arbeitszeit bestehen, hängt von den konkreten Umständen, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und weiteren Regelungen ab und lässt sich nicht pauschal für jeden Beschäftigten beantworten.
Bei häufig notwendigen Terminen kann eine individuelle Beratung sinnvoll sein.
Auch psychische Belastung im Beruf darf angesprochen werden
Chronische Schmerzen, Fatigue und die Sorge um den Arbeitsplatz können zusätzlich belasten.
Das bedeutet nicht, dass Rheuma psychisch verursacht wird.
Die Belastung entsteht vielmehr daraus, gleichzeitig Erkrankung, Therapie, Beruf und privaten Alltag organisieren zu müssen.
Anhaltender Leistungsdruck oder die ständige Sorge, krankheitsbedingt auszufallen, kann erheblichen Stress erzeugen.
Eine medizinische Reha kann deshalb bei Bedarf auch psychologische Unterstützung beinhalten. Ebenso können Beratungsangebote, Selbsthilfe oder psychotherapeutische Unterstützung sinnvoll sein, wenn die Erkrankung dauerhaft stark belastet.
Ausbildung und Studium mit Rheuma verdienen ebenfalls Unterstützung
Auch junge Menschen mit rheumatischen Erkrankungen können berufliche Unterstützung benötigen.
Eine Ausbildung sollte möglichst so gestaltet werden, dass gesundheitliche Einschränkungen nicht unnötig zum Abbruch führen.
Technische Hilfsmittel, Anpassungen des Arbeitsplatzes und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können je nach Voraussetzungen bereits während Ausbildung oder Qualifizierung eine Rolle spielen.
Auch bei Prüfungen können abhängig von der konkreten Einschränkung Nachteilsausgleiche möglich sein.
Besonders sinnvoll ist es, Schwierigkeiten früh anzusprechen, damit nicht erst kurz vor einer Abschlussprüfung oder nach langer Überforderung nach Lösungen gesucht werden muss.
Selbstständigkeit und berufliche Neuorientierung können ebenfalls unterstützt werden
Leistungen zur beruflichen Teilhabe beschränken sich nicht ausschließlich auf klassische Angestelltenverhältnisse.
In bestimmten Situationen kann auch die Aufnahme beziehungsweise Sicherung einer selbstständigen Tätigkeit unterstützt werden.
Gerade Menschen, deren bisheriger Beruf körperlich zu belastend geworden ist, können dadurch weitere berufliche Möglichkeiten erhalten.
Lassen Sie sich früh beraten, bevor Sie finanzielle Verpflichtungen eingehen oder eine bestehende Tätigkeit vorschnell aufgeben.
Erwerbsminderungsrente ist nicht automatisch der nächste Schritt
Wenn die berufliche Leistungsfähigkeit deutlich zurückgeht, denken viele Betroffene verständlicherweise schnell an eine Erwerbsminderungsrente.
Vorher werden jedoch häufig Möglichkeiten der medizinischen und beruflichen Rehabilitation geprüft.
Das Prinzip lautet vereinfacht: Rehabilitation und Teilhabe sollen möglichst helfen, Erwerbsfähigkeit zu erhalten, bevor eine dauerhafte Rentenleistung notwendig wird.
Das bedeutet nicht, dass eine Erwerbsminderungsrente niemals erforderlich ist. Bei schweren dauerhaften Einschränkungen kann sie selbstverständlich die richtige Absicherung sein.
Eine solche Entscheidung sollte jedoch individuell sozialmedizinisch beurteilt werden.
Kompakte Übersicht: Welche Unterstützung kann im Beruf helfen?
| Situation | Mögliche Unterstützung | Wichtiger Hinweis |
| Morgensteifigkeit | Gleitzeit, spätere Startzeit, Homeoffice nach Vereinbarung | Arbeitszeit an leistungsfähigere Tageszeit anpassen |
| Langes Sitzen | Höhenverstellbarer Tisch, geeigneter Stuhl, Bewegungspausen | Häufige Positionswechsel einplanen |
| Langes Stehen | Stehhilfe, Sitzmöglichkeit, Aufgabenwechsel | Statische Belastung unterbrechen |
| Handprobleme | Ergonomische Maus, angepasste Tastatur, Griffhilfen, Spracherkennung | Belastungen möglichst auf größere Gelenke verteilen |
| Schwere körperliche Arbeit | Hebehilfen, Arbeitsmittel, andere Aufgabenverteilung | Belastende Arbeitsschritte konkret analysieren |
| Fatigue | Pausen, flexible Aufgabenverteilung, angepasste Arbeitszeit | Leistung über den Tag verteilen |
| Arbeitsweg schwierig | Kraftfahrzeughilfe bei entsprechenden Voraussetzungen | Vorher zuständigen Leistungsträger klären |
| Technische Hilfe nötig | Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | Antrag möglichst vor Anschaffung stellen |
| Beruf dauerhaft zu körperlich | Weiterbildung, Qualifizierung oder Umschulung | Vorhandene Berufserfahrung möglichst weiter nutzen |
| Längere Arbeitsunfähigkeit | BEM | Arbeitgeber muss es nach mehr als sechs Wochen AU innerhalb eines Jahres anbieten |
| Rückkehr nach längerer Krankheit | Stufenweise Wiedereingliederung | Belastung wird schrittweise aufgebaut |
| Erwerbsfähigkeit gefährdet | Medizinische Rehabilitation | Kann auch vor Ablauf von vier Jahren erneut möglich sein, wenn dringend erforderlich |
| GdB 30 oder 40 | Gleichstellung beantragen | Möglich, wenn Arbeitsplatz wegen Behinderung gefährdet ist beziehungsweise geeigneter Arbeitsplatz sonst nicht erlangt werden kann |
| GdB mindestens 50 | Schwerbehindertenstatus | Besondere Rechte im Arbeitsleben |
| Schwerbehinderung | Zusatzurlaub | Bei Fünf-Tage-Woche fünf zusätzliche Arbeitstage |
| Schwerbehinderung | Besonderer Kündigungsschutz | Grundsätzlich Zustimmung des Integrations-/Inklusionsamts erforderlich |
| Schwerbehinderung | Behinderungsgerechte Teilzeit | Anspruch möglich, wenn wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig |
| Teilzeit allgemein | Dauerhafte oder zeitlich begrenzte Stundenreduzierung | Gesetzliche Voraussetzungen und betriebliche Gründe beachten |
| Beratung notwendig | Betriebsarzt, Schwerbehindertenvertretung, Rentenversicherung, BA, Integrationsamt | Beratung frühzeitig nutzen |
So können Sie ein Gespräch über Ihren Arbeitsplatz vorbereiten
Ein Gespräch mit der Führungskraft wird häufig einfacher, wenn Sie vorher drei Dinge festhalten.
Beschreiben Sie zunächst die konkrete Schwierigkeit. Statt „Ich kann wegen meines Rheumas nicht mehr richtig arbeiten“ ist beispielsweise „Nach etwa 45 Minuten durchgehendem Stehen werden Knie und Füße so schmerzhaft, dass ich zunehmend langsamer werde“ deutlich hilfreicher.
Formulieren Sie anschließend die konkrete Veränderung, die Ihnen helfen würde: eine Sitzmöglichkeit, eine andere Aufgabenverteilung, ein höhenverstellbarer Tisch oder eine flexible Startzeit.
Überlegen Sie außerdem, welchen Vorteil diese Lösung für Ihre Arbeit hat. Eine passende Anpassung hilft schließlich nicht nur Ihnen. Sie kann Fehlzeiten reduzieren, Ihre Leistungsfähigkeit erhalten und dafür sorgen, dass Ihr Erfahrungswissen im Unternehmen erhalten bleibt.
Gesprächs-Box
Ein möglicher Einstieg lautet:
„Ich möchte meine Arbeit weiterhin zuverlässig ausüben. Einige Tätigkeiten sind durch meine gesundheitliche Einschränkung inzwischen deutlich belastender geworden. Ich würde deshalb gerne mit Ihnen besprechen, welche Anpassungen möglich sind, damit ich langfristig arbeitsfähig bleiben kann.“
Eine kleine Veränderung kann manchmal entscheidender sein als ein großer Berufswechsel
Nicht jede berufliche Schwierigkeit benötigt sofort ein großes Verfahren.
Ein späterer Arbeitsbeginn kann Morgensteifigkeit auffangen. Ein anderer Tisch kann Rücken und Hüften entlasten. Ein Transportwagen kann schweres Tragen reduzieren. Sprachsoftware kann entzündete Hände entlasten. Ein anderer Aufgabenrhythmus kann Fatigue besser berücksichtigen.
Deshalb lohnt sich ein genauer Arbeitsplatzcheck.
Gleichzeitig sollten Sie größere Probleme nicht jahrelang allein kompensieren. Wer nach Feierabend nur noch erschöpft auf dem Sofa liegen kann, jedes Wochenende vollständig zur Regeneration benötigt oder ständig zusätzliche Schmerzmittel braucht, damit der Arbeitstag funktioniert, sollte seine berufliche Belastung neu betrachten.
Wann Sie sich zusätzliche Beratung holen sollten
Suchen Sie Unterstützung, wenn Ihre Fehlzeiten zunehmen, die Erkrankung regelmäßig durch die Arbeit verschlechtert wird oder Sie das Gefühl haben, die bisherige Tätigkeit langfristig nicht mehr bewältigen zu können.
Auch bei Unsicherheit über eine mögliche Schwerbehinderung, Gleichstellung, berufliche Reha oder Teilzeit lohnt sich professionelle Beratung.
Ansprechpartner können je nach Frage die Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, das Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt, ein Integrationsfachdienst, die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsrat, Ihre Krankenkasse oder eine unabhängige Sozialberatung sein.
Bei komplexen arbeitsrechtlichen Fragen kann zusätzlich eine fachkundige Rechtsberatung notwendig sein.
Praktische Checkliste: Passt Ihr Arbeitsplatz noch zu Ihrer Erkrankung?
Nehmen Sie sich einige Minuten und gehen Sie Ihren normalen Arbeitstag gedanklich durch.
Arbeitszeit: Passt der Beginn zu Ihrer Morgensteifigkeit? Haben Sie ausreichend Pausen? Ist Schichtarbeit gut verträglich?
Sitzen und Stehen: Können Sie Ihre Position regelmäßig wechseln? Haben Sie einen geeigneten Stuhl oder eine Stehhilfe?
Hände: Sind Maus, Tastatur, Werkzeuge und Verschlüsse gut bedienbar?
Rücken: Müssen Sie lange in derselben Position bleiben oder häufig schwer heben?
Füße und Knie: Stehen oder gehen Sie stundenlang ohne ausreichende Wechselmöglichkeiten?
Fatigue: Liegen besonders anspruchsvolle Aufgaben in einer ungünstigen Tageszeit?
Arbeitsweg: Verbraucht bereits die Fahrt einen großen Teil Ihrer Energie?
Medikamente: Können Sie Ihre Behandlung zuverlässig in den Arbeitstag integrieren?
Schübe: Gibt es eine Möglichkeit, die Tätigkeit vorübergehend anzupassen?
Hilfsmittel: Nutzen Sie bereits alles, was Ihre Arbeit erleichtern könnte?
Unterstützung: Wissen Sie, wer im Betrieb oder außerhalb des Betriebs Ansprechpartner ist?
Wenn mehrere Punkte dauerhaft problematisch sind, lohnt sich ein strukturiertes Gespräch.
Fazit: Mit Rheuma arbeiten bedeutet nicht, jeden Tag einfach mehr auszuhalten
Eine rheumatische Erkrankung kann das Berufsleben verändern, aber sie bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihren Beruf aufgeben müssen. Viele Menschen können mit einer gut eingestellten Erkrankung und passenden Arbeitsbedingungen lange berufstätig bleiben.
Der wichtigste Schritt ist, Beschwerden nicht ausschließlich privat zu kompensieren. Schauen Sie genau darauf, welche Arbeitsschritte problematisch geworden sind und welche Veränderung Ihnen konkret helfen würde.
Bei einem Büroarbeitsplatz können häufig ein ergonomischer Stuhl, ein höhenverstellbarer Tisch, andere Eingabegeräte und regelmäßige Bewegungspausen viel bewirken. Bei körperlicher Arbeit können technische Hilfen, Hebehilfen, eine andere Aufgabenverteilung und angepasste Arbeitsabläufe Entlastung schaffen. Flexible Arbeitszeiten können Morgensteifigkeit und Fatigue berücksichtigen und mobile Arbeit kann dort eine Möglichkeit sein, wo Tätigkeit und betriebliche Regelungen dies zulassen.
Reichen kleine Anpassungen nicht aus, stehen weitere Hilfen zur Verfügung. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können technische Hilfsmittel, Weiterbildung, Umschulung, Arbeitsassistenz und weitere berufliche Unterstützung ermöglichen. Auch eine medizinische Rehabilitation kann dazu beitragen, Ihre Erwerbsfähigkeit zu stabilisieren.
Nach längerer Arbeitsunfähigkeit kann eine stufenweise Wiedereingliederung dabei helfen, die Belastung langsam wieder aufzubauen. Sind Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten, in dem gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht wird, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und Ihren Arbeitsplatz zu erhalten.
Auch Ihre Rechte sollten Sie kennen. Ein GdB von mindestens 50 bedeutet Schwerbehinderung und kann unter anderem besondere Ansprüche bei Arbeitsplatzgestaltung, Zusatzurlaub und Kündigungsschutz mit sich bringen. Bei einem GdB von 30 oder 40 kann eine Gleichstellung über die Bundesagentur für Arbeit möglich sein, wenn die Behinderung Ihren Arbeitsplatz gefährdet oder die Aufnahme eines geeigneten Arbeitsplatzes erschwert.
Teilzeit kann ebenfalls eine Möglichkeit sein, berufstätig zu bleiben, muss jedoch passend gewählt werden. Eine Reduzierung der Stunden ist nicht die einzige Lösung. Manchmal verändert bereits eine bessere Verteilung der Arbeitszeit den gesamten Arbeitstag.
Nutzen Sie deshalb Unterstützung frühzeitig. Betriebsmedizin, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Schwerbehindertenvertretung, Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt und Integrationsfachdienste sind nicht erst dann zuständig, wenn ein Arbeitsverhältnis unmittelbar vor dem Ende steht.
Ihr Ziel sollte ein Arbeitsplatz sein, an dem Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten weiterhin einsetzen können, ohne Ihre gesamte Energie dafür aufbrauchen zu müssen, gesundheitlich ungünstige Bedingungen jeden Tag aufs Neue auszuhalten.
Arbeit kann Einkommen sichern, Struktur geben, soziale Kontakte schaffen, Selbstständigkeit erhalten und das Gefühl vermitteln, gebraucht zu werden. Genau deshalb lohnt es sich, Bedingungen so anzupassen, dass Beruf und Rheuma möglichst lange miteinander vereinbar bleiben.
Medizinische, sozialrechtliche und fachliche Informationsquellen
- Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie (DGRh): Kommission Rehabilitation, Physikalische Therapie und Sozialmedizin; aktuelle Arbeit 2025/2026 zu Rehabilitation, Erwerbsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit bei rheumatischen Erkrankungen.
- bund.de / Bundesministerium für Gesundheit: Patienteninformation zur rheumatoiden Arthritis mit Angaben zu Gelenksteife, Kraftverlust, Fatigue und den Auswirkungen der Erkrankung auf den Alltag.
- Deutsche Rheuma-Liga: Aktuelle Informationen 2026 zu Beruf und Rheuma, Arbeitsplatzanpassung, Arbeitsplatz-Check, Reha und beruflichen Unterstützungsmöglichkeiten.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Aktuelle Informationen 2026 zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Ein BEM ist Beschäftigten anzubieten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
- Sozialgesetzbuch IX, § 167: Gesetzliche Grundlage für das Betriebliche Eingliederungsmanagement und die betriebliche Prävention.
- Deutsche Rentenversicherung: Berufliche Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Stand 2026. Möglich sind unter anderem Arbeitsplatzhilfen, berufliche Qualifizierung, Arbeitsassistenz, Weiterbildung, Umschulung und Unterstützung beim Erhalt des Arbeitsplatzes.
- Bundesagentur für Arbeit: Aktuelle Informationen zu technischen Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz und Kraftfahrzeughilfe im Berufsalltag.
- Deutsche Rentenversicherung: Aktuelle Voraussetzungen für medizinische Rehabilitation. Eine erneute Reha wird grundsätzlich häufig nach vier Jahren erbracht, kann bei dringender gesundheitlicher Notwendigkeit aber früher möglich sein. Eine medizinische Reha dauert üblicherweise etwa drei Wochen und kann verlängert werden.
- Deutsche Rentenversicherung: Aktuelle Kriterien zur stufenweisen Wiedereingliederung. Sie dient dem schrittweisen Training der Belastbarkeit am bisherigen Arbeitsplatz bei weiterhin bestehender Arbeitsunfähigkeit.
- Bundesministerium für Gesundheit: Aktuelle Regelungen zum Krankengeld 2026. Nach der üblichen sechswöchigen Entgeltfortzahlung beträgt Krankengeld grundsätzlich 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts; die Bezugsdauer ist einschließlich Entgeltfortzahlung bei derselben Erkrankung grundsätzlich auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Aktuelle rechtliche Situation zur mobilen Arbeit. In Deutschland besteht derzeit kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice beziehungsweise mobile Arbeit.
- Teilzeit- und Befristungsgesetz § 8: Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf eine dauerhafte Verringerung der Arbeitszeit, insbesondere Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten und grundsätzlich mehr als 15 Beschäftigte beim Arbeitgeber.
- Teilzeit- und Befristungsgesetz § 9a: Regelungen zur Brückenteilzeit; grundsätzlich bei Arbeitgebern mit mehr als 45 Beschäftigten und für einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren.
- Sozialgesetzbuch IX, § 164: Rechte schwerbehinderter Beschäftigter auf eine möglichst behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit sowie erforderliche technische Arbeitshilfen; besonderer Anspruch auf Teilzeit, wenn diese wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich ist.
- Sozialgesetzbuch IX, § 2: Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie Voraussetzungen für eine Gleichstellung ab GdB 30.
- Bundesagentur für Arbeit: Aktuelle Informationen 2026 zur Gleichstellung bei GdB 30 oder 40. Gleichgestellte Beschäftigte können unter anderem besonderen Kündigungsschutz und Hilfen zur Arbeitsplatzgestaltung erhalten, jedoch keinen gesetzlichen Zusatzurlaub aufgrund der Gleichstellung.
- Sozialgesetzbuch IX, § 208: Schwerbehinderte Menschen erhalten bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr.
- Sozialgesetzbuch IX, § 168: Kündigungen schwerbehinderter Menschen durch den Arbeitgeber benötigen grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
- Bundesagentur für Arbeit: Aktuelle Hinweise zum besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter; innerhalb der ersten sechs Monate eines Beschäftigungsverhältnisses greift der besondere Zustimmungsvorbehalt grundsätzlich noch nicht.
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH): Informationen zur Offenlegung einer Behinderung im Arbeitsverhältnis. Grundsätzlich besteht keine allgemeine Offenbarungspflicht; eine Mitteilung kann erforderlich werden, wenn die Einschränkung für die sichere beziehungsweise vertragsgemäße Tätigkeit wesentlich ist.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, einschließlich ergonomischer und psychischer Belastungsfaktoren.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Gesundheits- und Sozialinformation und ersetzt keine individuelle arbeitsrechtliche, sozialrechtliche, medizinische oder rentenrechtliche Beratung. Welche Ansprüche im konkreten Arbeitsverhältnis bestehen, hängt unter anderem von Beschäftigungsdauer, Betriebsgröße, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Grad der Behinderung, Gleichstellung, gesundheitlicher Einschränkung und zuständigem Rehabilitationsträger ab.
Setzen Sie Rheumamedikamente wegen Ihrer Arbeit nicht eigenständig ab oder verändern Sie Dosierungen nicht ohne Rücksprache mit der behandelnden Praxis. Wenn Ihre Tätigkeit Ihre Beschwerden dauerhaft deutlich verschlechtert oder Sie den normalen Arbeitstag nur noch mit erheblichen Schmerzen, starker Erschöpfung oder regelmäßig zusätzlicher Medikamenteneinnahme bewältigen, sollte die berufliche Situation gemeinsam mit behandelnder Praxis und geeigneten Beratungsstellen überprüft werden.
Bildquelle
Bildquelle: Jennifer Orth Gesundheitsblog, KI-generiert. Einige Illustrationen und Beitragsbilder auf dieser Website wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend redaktionell geprüft und überarbeitet.
Stand
September 2026

