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Organspende kann Leben weitertragen: Was Sie wissen sollten, bevor Sie sich entscheiden
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Organspende kann Leben weitertragen: Was Sie wissen sollten, bevor Sie sich entscheiden

Vielleicht haben Sie schon häufiger über Organspende gesprochen, ohne am Ende wirklich eine Entscheidung zu treffen. Vielleicht liegt sogar irgendwo ein Organspendeausweis, den Sie vor Jahren einmal ausgefüllt haben, und Sie wissen heute gar nicht mehr genau, was darauf steht. Vielleicht finden Sie den Gedanken, nach dem eigenen Tod einem anderen Menschen helfen zu können, grundsätzlich gut und merken trotzdem, dass sich etwas in Ihnen dagegen sträubt, sobald Sie sich vorstellen, selbst einmal in dieser Situation zu sein. Das ist verständlich, denn kaum ein anderes medizinisches Thema verbindet so viele schwierige Fragen miteinander wie die Organspende: Es geht um Leben und Tod, um den eigenen Körper, um Vertrauen in Ärzte und Krankenhäuser, um die Verantwortung der Familie und gleichzeitig um schwer kranke Menschen, für die ein geeignetes Spenderorgan möglicherweise die einzige Möglichkeit ist, weiterleben zu können.

Viele Fragen, die dabei entstehen, werden nur selten offen ausgesprochen. Vielleicht fragen auch Sie sich, wie ein Mensch wirklich tot sein kann, obwohl sein Herz noch schlägt, seine Haut warm ist und sich sein Brustkorb bewegt. Vielleicht möchten Sie wissen, ob Ärzte bei der Feststellung des Todes einen Fehler machen könnten oder ob im Notfall womöglich weniger lange um Ihr Leben gekämpft würde, wenn bekannt ist, dass Sie einer Organspende zugestimmt haben. Vielleicht beschäftigt Sie die Vorstellung der Entnahmeoperation und Sie fragen sich, ob ein verstorbener Mensch dabei noch Schmerzen empfinden könnte, wie sein Körper anschließend aussieht und ob seine Familie ihn noch einmal sehen kann. Andere Menschen möchten wissen, wer darüber entscheidet, welcher Patient ein Organ bekommt, ob Geld, Bekanntheit oder eine private Krankenversicherung eine Rolle spielen könnten, ob sie mit 70 oder 80 Jahren überhaupt noch spenden können oder ob Diabetes, Bluthochdruck, Rheuma, eine frühere Krebserkrankung oder langjähriges Rauchen eine Organspende grundsätzlich ausschließen.

Keine dieser Fragen ist unangemessen und keine davon sollte mit einem schnellen „Darüber müssen Sie sich keine Sorgen machen“ beantwortet werden. Gerade weil die Entscheidung so persönlich ist und später nicht mehr zurückgenommen werden kann, wenn der entsprechende medizinische Fall tatsächlich eingetreten ist, sollten Sie verstehen, was medizinisch und rechtlich geschieht. Eine gute Aufklärung will Ihnen deshalb nicht möglichst schnell ein Ja entlocken, sondern Ihnen erklären, unter welchen Voraussetzungen eine Organspende möglich ist, welche Sicherungen bestehen, welche Rolle Ihre Angehörigen spielen und wie die Organvermittlung geregelt ist, damit Sie anschließend aus eigener Überzeugung entscheiden können.

Dabei darf nicht vergessen werden, warum dieses Thema überhaupt so bedeutsam ist. Anfang 2026 standen in Deutschland 8.207 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan, davon 6.237 allein auf eine Niere. Im Jahr 2025 spendeten 985 Menschen nach ihrem Tod Organe, 3.150 Patientinnen und Patienten konnte durch eine oder mehrere Transplantationen geholfen werden, gleichzeitig starben 633 Menschen, während sie auf ein geeignetes Organ warteten.

Hinter diesen Zahlen stehen keine abstrakten medizinischen Fälle, sondern Menschen mit Familien, Plänen und einem Alltag, den sie gerne weiterleben möchten. Es kann ein Jugendlicher sein, dessen Woche von Dialysebehandlungen bestimmt wird und der gerne wieder regelmäßiger zur Schule gehen oder eine Ausbildung beginnen möchte. Es kann eine Mutter sein, deren Herzleistung immer weiter abnimmt und die ihre Kinder aufwachsen sehen möchte, oder ein Vater, dessen Leber so schwer geschädigt ist, dass andere Behandlungen nicht mehr ausreichen. Niemand sucht sich eine solche Situation freiwillig aus, und genau deshalb kann eine Organspende etwas Außergewöhnliches ermöglichen: Ein verstorbener Mensch selbst benötigt seine Organe nicht mehr, während dieselben Organe für einen anderen Menschen noch viele weitere Jahre Leben bedeuten können.

Das ist ein starker Gedanke, aber er sollte niemals benutzt werden, um Menschen unter moralischen Druck zu setzen. Auch ein Nein zur Organspende ist eine persönliche Entscheidung, die respektiert werden muss. Entscheidend ist, dass Sie nicht aus Angst, Gerüchten oder Unsicherheit entscheiden, sondern wissen, worum es geht und welche Möglichkeiten Sie haben.

Warum es so wichtig ist, überhaupt eine eigene Entscheidung zu treffen

In Deutschland gilt derzeit weiterhin die sogenannte Entscheidungslösung. Sie werden also nicht automatisch Organspender, nur weil Sie zu Lebzeiten keinen Widerspruch abgegeben haben. Für eine Organentnahme muss eine Zustimmung vorliegen, entweder weil Sie selbst Ihren Willen dokumentiert haben oder weil in einer Situation ohne eigene Erklärung die gesetzlich vorgesehenen Angehörigen nach Ihrem bekannten beziehungsweise mutmaßlichen Willen entscheiden. Parallel dazu wird politisch erneut über eine Widerspruchsregelung diskutiert; am 24. September 2026 fand im Deutschen Bundestag dazu eine erste Beratung statt, eine solche Regelung ist derzeit jedoch noch nicht geltendes Recht.

Das bedeutet ganz praktisch, dass Sie heute niemandem beweisen müssen, ob Sie spenden möchten oder nicht, und auch nicht verpflichtet sind, überhaupt eine Erklärung abzugeben. Trotzdem hat eine eigene dokumentierte Entscheidung einen wichtigen Vorteil, der weit über die medizinische Seite hinausgeht: Sie verhindert, dass Ihre Familie in einer der wahrscheinlich schwersten Situationen ihres Lebens zusätzlich erraten muss, was Sie gewollt hätten.

Stellen Sie sich vor, Ihre Kinder, Ihr Partner oder Ihre Geschwister sitzen plötzlich auf einer Intensivstation und haben gerade erfahren, dass Sie nicht mehr gerettet werden können. In diesem Moment geht es bereits um Trauer, Schock und das Begreifen einer Situation, die vielleicht wenige Stunden zuvor noch völlig undenkbar war. Wenn nun zusätzlich die Frage gestellt werden muss, ob Sie Ihre Organe hätten spenden wollen, kann daraus eine enorme Belastung entstehen. Vielleicht sagt ein Familienmitglied: „Ich glaube, sie hätte das gewollt“, während ein anderes antwortet: „Ich weiß es nicht, wir haben nie darüber gesprochen.“ Selbst wenn sich am Ende alle auf eine Entscheidung einigen, kann die Frage später weiter beschäftigen: Haben wir wirklich das getan, was sie gewollt hätte?

Eine eigene Entscheidung nimmt Ihrer Familie nicht die Trauer, aber sie kann ihr zumindest diese Verantwortung abnehmen. Vielleicht ist deshalb die wichtigste Frage zunächst gar nicht, ob Sie persönlich Organspende gut oder schlecht finden, sondern ob Sie möchten, dass andere Menschen eines Tages Ihre Haltung erraten müssen, obwohl Sie sie heute selbst festlegen könnten.

Was bedeutet der „mutmaßliche Wille“ eigentlich?

Wenn keine eigene Erklärung gefunden wird, fällt häufig der Ausdruck mutmaßlicher Wille, der zunächst sehr juristisch klingt, aber eigentlich etwas leicht Verständliches beschreibt. Ihre Angehörigen sollen dann nicht danach entscheiden, wie sie persönlich zur Organspende stehen, sondern versuchen herauszufinden, wie Sie selbst vermutlich entschieden hätten, wenn Sie noch gefragt werden könnten.

Dafür können frühere Gespräche entscheidend sein. Vielleicht haben Sie einmal beim Fernsehen über eine Transplantation gesagt, dass Sie Ihre Organe nach Ihrem Tod gerne zur Verfügung stellen würden. Vielleicht haben Sie ausdrücklich erklärt, dass Sie das nicht möchten. Auch religiöse Überzeugungen, persönliche Werte oder frühere Äußerungen zu medizinischen Entscheidungen können Hinweise geben. Angehörige sollen sich gewissermaßen in Ihre Situation hineinversetzen und sich fragen: „Was hätte dieser Mensch selbst gewollt?“ – und nicht: „Was halte ich persönlich für richtig?“ Erst wenn sich trotz aller bekannten Informationen überhaupt kein mutmaßlicher Wille erkennen lässt, können die Angehörigen nach ihren eigenen Wertvorstellungen entscheiden.

Genau deshalb kann schon ein einfaches Gespräch zu Lebzeiten so wertvoll sein. Sie müssen daraus keine große Familienkonferenz über Tod und Sterben machen. Manchmal genügt ein Satz wie: „Ich habe darüber nachgedacht und möchte Organe spenden“ oder „Ich möchte das nicht und habe es festgehalten.“ Damit wissen Menschen, die Ihnen nahestehen, dass Ihre Entscheidung bewusst entstanden ist und nicht von ihnen erfunden werden muss.

Wer kann nach dem Tod überhaupt Organe spenden?

Viele Menschen stellen sich vor, dass grundsätzlich nach jedem Tod Organe gespendet werden könnten, doch medizinisch ist das nicht möglich. Herz, Lunge, Leber, Nieren und andere Organe müssen bis unmittelbar vor der Entnahme weiterhin mit Sauerstoff und Blut versorgt werden. Wenn ein Mensch zuhause verstirbt, bei einem Unfall bereits am Unfallort stirbt oder nach einem endgültigen Herz-Kreislauf-Stillstand nicht wiederbelebt werden kann, bricht diese Versorgung zusammen und die Organe werden innerhalb relativ kurzer Zeit geschädigt.

Für eine postmortale Organspende muss in Deutschland deshalb eine ganz besondere Situation vorliegen: Die gesamte Funktion des Gehirns ist vollständig und unumkehrbar ausgefallen, der Mensch ist also verstorben, während künstliche Beatmung und intensivmedizinische Unterstützung Herz und Kreislauf noch für einen begrenzten Zeitraum aufrechterhalten. Eine schwere Hirnblutung, ein massives Schädel-Hirn-Trauma oder ein schwerer Sauerstoffmangel können beispielsweise zu einer solchen Situation führen. Weil diese Konstellation fast ausschließlich auf Intensivstationen entsteht und insgesamt selten ist, kommt nur ein kleiner Teil aller Verstorbenen überhaupt als Organspender infrage.

Das ist wichtig zu verstehen, denn ein Organspendeausweis bedeutet nicht, dass nach jedem Tod automatisch Organe entnommen werden. Er bedeutet lediglich, dass Ihr Wille bekannt ist, falls diese seltenen medizinischen Voraussetzungen eines Tages tatsächlich erfüllt sein sollten.

Wie kann jemand tot sein, obwohl das Herz noch schlägt?

Für viele Angehörige ist genau diese Situation am schwersten zu verstehen, weil sie überhaupt nicht zu unserem gewohnten Bild eines verstorbenen Menschen passt. Ein Mensch liegt im Intensivbett, seine Haut ist warm, sein Brustkorb hebt und senkt sich und auf dem Monitor ist weiterhin ein Herzschlag zu sehen. Vielleicht hält man seine Hand und hat das Gefühl, er müsse doch noch leben, weil sich sein Körper nicht kalt und reglos anfühlt.

Der Grund für diesen scheinbaren Widerspruch liegt in der Intensivmedizin. Das Beatmungsgerät bringt weiterhin Sauerstoff in die Lunge, von dort gelangt dieser Sauerstoff ins Blut, und weil das Herz eigene elektrische Strukturen besitzt, kann es unter diesen Bedingungen noch eine gewisse Zeit schlagen. Medikamente können Blutdruck und Kreislauf zusätzlich stabilisieren. Was diese medizinischen Maßnahmen jedoch nicht ersetzen können, ist die Funktion des Gehirns.

Beim endgültigen und nicht behebbaren Ausfall aller Hirnfunktionen sind Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm vollständig und unumkehrbar ausgefallen. Bewusstsein, Wahrnehmung, eigenständige Atmung und die zentralen vom Gehirn gesteuerten Funktionen sind dauerhaft erloschen. Eine Rückkehr in das Bewusstsein ist nicht mehr möglich. Genau dieser Zustand muss nach verbindlichen medizinischen Regeln festgestellt werden, bevor eine postmortale Organspende überhaupt infrage kommt.

Die Maschinen lassen diesen Menschen also nicht im eigentlichen Sinne „weiterleben“, sondern können einzelne körperliche Funktionen noch vorübergehend aufrechterhalten. Ohne künstliche Beatmung und Kreislaufunterstützung würden auch Herzschlag und Organfunktionen anschließend zum Erliegen kommen.

Warum Hirntod, Koma und Wachkoma nicht dasselbe sind

Besonders Jugendliche kennen aus Filmen, Serien oder Medienberichten Geschichten über Menschen, die nach Wochen oder Monaten aus einem Koma wieder aufgewacht sind, und daraus entsteht schnell die verständliche Sorge, ob auch ein als hirntot bezeichneter Mensch vielleicht irgendwann wieder erwachen könnte. Das ist medizinisch nicht vergleichbar.

Ein Mensch im Koma lebt. Seine Hirnfunktion ist zwar schwer gestört, aber sie ist nicht vollständig und unumkehrbar ausgefallen. Je nach Ursache kann sich der Zustand verändern, und in einzelnen Fällen können Menschen wieder zu Bewusstsein kommen. Auch ein sogenanntes Wachkoma oder ein Locked-in-Syndrom sind andere Zustände, bei denen wichtige Hirnfunktionen weiterhin vorhanden sind.

Beim endgültigen Ausfall aller Hirnfunktionen ist dagegen das gesamte Gehirn dauerhaft ausgefallen. Genau deshalb reicht es für diese Diagnose niemals aus, dass ein Patient nicht reagiert, die Augen geschlossen hält oder künstlich beatmet werden muss. Es müssen mehrere medizinische Voraussetzungen erfüllt und verschiedene Untersuchungen durchgeführt werden, bevor dieser Tod festgestellt werden darf.

Wie wird wirklich festgestellt, dass sämtliche Hirnfunktionen ausgefallen sind?

Gerade weil diese Diagnose endgültige Folgen hat, folgt sie einem sehr strengen mehrstufigen Verfahren. Zunächst muss geklärt werden, dass eine schwere Hirnschädigung vorliegt, die den vollständigen Funktionsausfall überhaupt erklären kann. Gleichzeitig müssen Einflüsse ausgeschlossen werden, die einen solchen Zustand nur vortäuschen könnten. Ein Patient darf beispielsweise nicht deshalb keine Reaktion zeigen, weil noch stark dämpfende Medikamente wirken, weil der Körper extrem unterkühlt ist oder weil eine schwere Stoffwechselstörung die Hirnfunktion vorübergehend beeinträchtigt.

Sind diese Voraussetzungen geklärt, werden die Hirnfunktionen selbst untersucht. Die Ärzte prüfen unter anderem, ob tiefste Bewusstlosigkeit besteht und ob Reflexe, die über den Hirnstamm gesteuert werden, noch vorhanden sind. Dazu gehören beispielsweise Reaktionen der Pupillen auf Licht sowie weitere Reaktionen von Augen, Gesicht, Rachen und Atemwegen. Ein besonders wichtiger Teil ist die Prüfung der eigenen Atmung, denn das Atemzentrum liegt im Hirnstamm. Unter genau kontrollierten Bedingungen wird untersucht, ob ein starker natürlicher Atemreiz noch einen eigenen Atemzug auslösen kann.

Selbst wenn all diese Funktionen ausgefallen sind, ist die Untersuchung noch nicht abgeschlossen, denn zusätzlich muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass dieser Zustand unumkehrbar ist. Abhängig von Art und Ursache der Hirnschädigung geschieht dies durch vorgeschriebene erneute Untersuchungen oder durch zusätzliche technische Verfahren. Erst wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, darf der endgültige Ausfall der Hirnfunktion festgestellt werden.

Die Todesfeststellung beruht damit nicht auf einem schnellen Eindruck wie „Dieser Patient reagiert nicht mehr“, sondern auf einem genau vorgeschriebenen Verfahren, dessen Ziel gerade darin besteht, andere Ursachen auszuschließen und die Endgültigkeit des Zustands sicher festzustellen.

Wer stellt diesen Tod fest und warum sind diese Ärzte nicht dieselben, die später transplantieren?

Die Diagnose wird nicht von einem einzelnen Arzt nach persönlichem Ermessen gestellt. Zwei entsprechend qualifizierte Ärztinnen oder Ärzte müssen den endgültigen Ausfall der Hirnfunktion unabhängig voneinander feststellen. Beide dürfen weder an der späteren Entnahme noch an der Transplantation der Organe beteiligt sein und dürfen auch nicht Weisungen eines daran beteiligten Arztes unterstehen.

Diese personelle Trennung gehört zu den wichtigsten Sicherheitsmechanismen des gesamten Systems, denn sie verhindert, dass die medizinische Feststellung des Todes davon abhängig gemacht wird, ob irgendwo ein anderer Patient dringend ein Herz, eine Leber oder eine Niere benötigt. Der Tod muss festgestellt werden, weil der Mensch medizinisch verstorben ist, und erst danach darf der Organspendeprozess fortgesetzt werden.

Kein medizinisches System sollte mit der Behauptung erklärt werden, menschliche Fehler seien grundsätzlich unmöglich. Genau deshalb gibt es bei dieser Diagnose besonders strenge Voraussetzungen, mehrere Prüfschritte, vorgeschriebene ärztliche Qualifikationen und eine umfassende Dokumentation. Die Bundesärztekammer legt dafür verbindliche medizinische Richtlinien fest.

Wird bei einem Organspender im Notfall wirklich alles getan?

Die Sorge, dass Ärzte bei einem bekannten Organspender möglicherweise früher aufgeben könnten, gehört zu den häufigsten Ängsten überhaupt, und gerade deshalb muss sie offen angesprochen werden. Wenn Sie nach einem Unfall, einer Hirnblutung, einem Herz-Kreislauf-Stillstand oder einer anderen schweren Erkrankung in ein Krankenhaus eingeliefert werden, besteht das Ziel der Rettungs- und Intensivmedizin zunächst darin, Ihr Leben zu retten. Die DSO beschreibt diesen ersten Schritt ausdrücklich so: Alle medizinischen Maßnahmen nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung dienen zunächst allein der Rettung des Patienten.

Ihre Zustimmung zur Organspende verändert dieses Behandlungsziel nicht. Erst wenn trotz aller medizinischen Bemühungen eine schwerste Hirnschädigung vorliegt und der unumkehrbare Ausfall der Hirnfunktion unmittelbar bevorsteht oder bereits vermutet wird, kann die Frage relevant werden, ob ein Organspendewunsch vorliegt. Solange eine realistische Möglichkeit besteht, Ihr Leben zu retten, sind Sie der Patient, um den sich die medizinische Behandlung dreht.

Ein Organspendeausweis bedeutet deshalb nicht: „Bei diesem Menschen darf man früher aufhören.“ Er bedeutet: „Wenn mein Leben tatsächlich nicht mehr gerettet werden kann und alle notwendigen medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, ist dies meine Entscheidung für die Zeit danach.“

Warum kann bereits vor der endgültigen Todesfeststellung über den Organspendewunsch gesprochen werden?

Dieser Punkt wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich, lässt sich aber erklären, wenn man sich eine konkrete Situation vorstellt. Ein Patient erleidet beispielsweise eine sehr große Hirnblutung, und trotz Operation, Beatmung und intensivmedizinischer Behandlung ist die Hirnschädigung so schwer, dass die Ärzte davon ausgehen müssen, dass sämtliche Hirnfunktionen in kurzer Zeit endgültig ausfallen werden. In diesem Moment muss geklärt werden, welches weitere Behandlungsziel dem Willen des Patienten entspricht.

Hat dieser Mensch ausdrücklich erklärt, dass er keine Organspende möchte und außerdem in einer Patientenverfügung festgelegt, dass in einer aussichtslosen Situation keine weitere künstliche Lebensverlängerung erfolgen soll, können intensivmedizinische Maßnahmen entsprechend begrenzt werden. Hat derselbe Mensch dagegen ausdrücklich erklärt, dass er Organe spenden möchte, kann es notwendig sein, Beatmung und Kreislaufunterstützung vorübergehend weiterzuführen, damit die vorgeschriebene Todesdiagnostik abgeschlossen und sein eigener Organspendewunsch anschließend überhaupt umgesetzt werden kann.

Das bedeutet nicht, dass ein Mensch künstlich „für seine Organe am Leben gehalten“ wird, obwohl er etwas anderes wollte. Es bedeutet vielmehr, dass auch in dieser letzten Phase versucht wird, seinen eigenen dokumentierten Willen zu respektieren.

Warum Patientenverfügung und Organspende zusammenpassen sollten

Viele Menschen schreiben in ihre Patientenverfügung, dass sie bei einer aussichtslosen Erkrankung keine langfristige künstliche Beatmung oder andere lebenserhaltende Maßnahmen wünschen, und gleichzeitig können sie vollkommen nachvollziehbar festlegen, dass sie nach ihrem Tod Organe spenden möchten. Diese beiden Wünsche schließen sich nicht grundsätzlich aus, sollten aber so formuliert sein, dass Ärzte später verstehen können, was tatsächlich gewollt ist.

Für eine Organspende kann es notwendig sein, Beatmung und Kreislaufunterstützung für einen begrenzten Zeitraum fortzuführen, damit der unumkehrbare Ausfall der Hirnfunktion sicher festgestellt und anschließend die gewünschte Organentnahme durchgeführt werden kann. Wer eine Organspende möchte, sollte deshalb seine Patientenverfügung daraufhin überprüfen, ob sie eine solche kurzzeitige Weiterführung medizinischer Maßnahmen zulässt.

Der Sinn dieser Abstimmung besteht nicht darin, Ihre Entscheidung gegen eine künstliche Lebensverlängerung aufzuweichen, sondern darin, zwei verschiedene persönliche Wünsche so miteinander zu verbinden, dass Ärzte später nicht vor widersprüchlichen Anweisungen stehen.

Kann ein verstorbener Organspender bei der Entnahme Schmerzen empfinden?

Die Vorstellung einer Operation an einem Verstorbenen löst bei vielen Menschen Unbehagen aus, und häufig steckt dahinter vor allem die Sorge, der Mensch könne vielleicht doch noch etwas wahrnehmen. Schmerz ist jedoch eine bewusste Wahrnehmung, die im Gehirn verarbeitet werden muss. Wenn sämtliche Hirnfunktionen endgültig ausgefallen sind, existiert kein Bewusstsein mehr und damit auch keine bewusste Wahrnehmung von Schmerz.

Trotzdem können während einer Organentnahme körperliche Reaktionen auftreten, die auf Außenstehende zunächst erschreckend wirken könnten. Das Rückenmark kann bestimmte Reflexe auslösen, obwohl das Gehirn vollständig ausgefallen ist, und auch Kreislaufreaktionen können beobachtet werden. Solche Reaktionen bedeuten nicht, dass Bewusstsein zurückgekehrt ist oder Schmerzen empfunden werden. Während der Operation werden Medikamente eingesetzt, um entsprechende Reflexbewegungen zu unterdrücken.

Dieser Unterschied zwischen einem Reflex des Rückenmarks und einer bewusst wahrgenommenen Reaktion ist wichtig, weil sichtbare Bewegung sonst leicht als Zeichen von Schmerz oder Leben fehlinterpretiert werden könnte.

Welche Organe und Gewebe können überhaupt gespendet werden?

Nach dem Tod können in Deutschland insbesondere Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm gespendet werden. Die DSO nennt diese Organe ausdrücklich im Ablauf der postmortalen Organspende.

Eine Zustimmung zur Organspende bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche Organe entnommen werden. Zunächst gilt immer der persönliche Wille des Verstorbenen. Wenn Sie beispielsweise nur Nieren und Leber freigegeben haben, dürfen andere Organe nicht einfach zusätzlich entnommen werden. Anschließend wird jedes freigegebene Organ medizinisch beurteilt, denn eine Niere kann gut funktionieren, während die Lunge derselben Person aufgrund einer Erkrankung möglicherweise nicht transplantierbar ist.

Neben ganzen Organen können auch Gewebe gespendet werden, beispielsweise Augenhornhäute, bestimmte Herzklappen, Blutgefäße sowie verschiedene Knochen- und Weichteilgewebe. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass manche Gewebe nicht dieselbe kontinuierliche Blutversorgung benötigen wie ein Herz oder eine Leber und deshalb unter bestimmten Voraussetzungen auch nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand noch gespendet werden können.

Eine Erklärung zur „Organ- und Gewebespende“ umfasst deshalb mehr als nur die großen bekannten Organe, und gerade aus diesem Grund können Sie auf Ausweis und Register auch Einschränkungen festhalten.

Bin ich irgendwann zu alt für eine Organspende?

Ein allgemeines Höchstalter gibt es nicht, denn die Zahl im Personalausweis sagt allein wenig darüber aus, wie gut ein einzelnes Organ funktioniert. Ein älterer Mensch kann eine gut funktionierende Leber oder Niere besitzen, während ein deutlich jüngerer Mensch durch eine Erkrankung bereits schwere Organschäden entwickelt haben kann.

Deshalb sollten Sie sich nicht selbst mit dem Gedanken ausschließen, dass Ihre Organe ab einem bestimmten Geburtstag ohnehin niemand mehr gebrauchen könne. Wenn Sie grundsätzlich spenden möchten, dokumentieren Sie diesen Wunsch; die medizinische Entscheidung darüber, welche Organe tatsächlich geeignet sind, wird erst in der konkreten Situation getroffen.

Was ist mit Diabetes, Rheuma, Bluthochdruck, Rauchen oder einer früheren Krebserkrankung?

Auch chronische Erkrankungen bedeuten nicht automatisch, dass überhaupt keine Organspende möglich wäre. Ein Diabetes kann einzelne Organe schädigen, muss aber nicht sämtliche Organe unbrauchbar machen. Bluthochdruck kann Auswirkungen auf Herz, Nieren oder Gefäße haben, dennoch wird auch hier individuell beurteilt. Bei rheumatischen Erkrankungen kommt es unter anderem darauf an, welche Erkrankung vorliegt, welche Organe beteiligt sind, welche Begleiterkrankungen bestehen und welche Medikamente eingesetzt wurden.

Dasselbe gilt für eine frühere Krebserkrankung. Entscheidend sind Art, Verlauf und aktueller medizinischer Zustand, weshalb eine Krebserkrankung in der Vorgeschichte nicht in jedem Fall automatisch bedeutet, dass niemals eine Organspende möglich sein kann. Bestimmte aktuelle Erkrankungen, schwere akute Infektionen oder aktive Tumorerkrankungen können eine Spende dagegen ausschließen oder einschränken.

Auch langjähriges Rauchen bedeutet nicht automatisch, dass kein Organ verwendet werden kann. Eine Lunge kann dadurch stark geschädigt sein, während andere Organe durchaus transplantierbar bleiben können. Genau deshalb ist es nicht Ihre Aufgabe, schon heute medizinisch zu beurteilen, ob Ihre Organe eines Tages geeignet wären.

Sie müssen sich vor dem Ausfüllen eines Organspendeausweises auch nicht untersuchen lassen. Ihre Erklärung dokumentiert Ihren Willen, die medizinische Eignung wird erst im tatsächlichen Spendenfall geprüft.

Was geschieht, wenn ein möglicher Organspender erkannt wird?

Wenn bei einem Patienten eine schwerste Hirnschädigung vorliegt und eine Organspende grundsätzlich infrage kommen könnte, beginnt ein genau geordneter Ablauf. Zunächst muss der Tod nach den vorgeschriebenen Regeln festgestellt werden, und gleichzeitig wird geklärt, ob eine eigene Entscheidung zur Organspende bekannt ist. Hat der Verstorbene seinen Willen beispielsweise im Organspendeausweis, im Register oder in einer Patientenverfügung dokumentiert, ist diese Erklärung maßgeblich; fehlt sie, werden die Angehörigen nach dem bekannten beziehungsweise mutmaßlichen Willen gefragt.

Anschließend nimmt das Entnahmekrankenhaus Kontakt mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation, DSO, auf. Die DSO ist bundesweit rund um die Uhr erreichbar und koordiniert die weiteren organisatorischen Schritte. Es folgen medizinische Untersuchungen, bei denen unter anderem Blutgruppe, Organfunktionen und mögliche Übertragungsrisiken geprüft werden, denn nicht nur der Wunsch des Spenders, sondern auch die Sicherheit der späteren Empfänger muss berücksichtigt werden.

Wenn die Organe medizinisch geeignet erscheinen, werden die notwendigen Daten an Eurotransplantübermittelt, damit passende Empfänger gefunden werden können. Während dieser Zeit läuft die intensivmedizinische Unterstützung weiter, damit die freigegebenen Organe bis zur Entnahme ausreichend mit Sauerstoff versorgt bleiben.

Wer macht eigentlich was – und warum sind so viele Stellen beteiligt?

Der Organspendeprozess wirkt für Außenstehende zunächst kompliziert, weil mehrere Einrichtungen beteiligt sind, aber gerade diese Trennung ist Teil der Sicherheit. Das Intensivteam behandelt zunächst den Patienten und versucht, sein Leben zu retten. Speziell qualifizierte Ärzte stellen unabhängig davon den endgültigen Ausfall der Hirnfunktionen fest. Der Transplantationsbeauftragte des Krankenhauses unterstützt die gesetzlich vorgesehenen Abläufe, während die DSO als bundesweite Koordinierungsstelle den eigentlichen Organspendeprozess organisiert, medizinische Untersuchungen koordiniert, Entnahmeteams zusammenführt und den Transport der Organe vorbereitet.

Eurotransplant wiederum vermittelt die Organe an geeignete Empfänger, während das jeweilige Transplantationszentrum den Empfänger behandelt und die eigentliche Transplantation durchführt. Damit liegen Todesfeststellung, Organspende, Vermittlung und Transplantation bewusst nicht vollständig in einer einzigen Hand.

Diese Aufteilung ist vielleicht organisatorisch aufwendiger, sie reduziert aber Interessenkonflikte und macht nachvollziehbarer, wer für welchen Schritt verantwortlich ist.

Wer bekommt ein gespendetes Organ?

Eine der häufigsten Sorgen lautet, dass wohlhabende, bekannte oder privatversicherte Menschen möglicherweise bevorzugt werden könnten. Die Organvermittlung soll sich jedoch nach medizinischen Kriterien richten. Eurotransplant gleicht die medizinischen Daten der Spenderorgane mit den Daten der Wartelistenpatienten ab, während die Bundesärztekammer organbezogene Richtlinien für Wartelistenführung und Organvermittlung vorgibt. Für Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und Darm bestehen eigene aktuelle Regelungen.

Je nach Organ können beispielsweise Blutgruppe, Gewebemerkmale, Körpergröße, medizinische Dringlichkeit, Transportzeit und erwartete Erfolgsaussichten eine Rolle spielen. Ein Patient, dessen Leben akut bedroht ist, kann deshalb medizinisch eine höhere Dringlichkeit besitzen als ein anderer, dessen Zustand im Moment stabiler ist. Das ist keine Bevorzugung aufgrund gesellschaftlicher Bedeutung, sondern Teil der medizinischen Bewertung.

Bei einer postmortalen Organspende können Sie deshalb auch nicht festlegen, dass Ihre Niere ausschließlich an einen bestimmten Freund oder Verwandten gehen soll. Sie bestimmen, ob und welche Organe gespendet werden dürfen, während die konkrete Vermittlung anschließend nach den vorgesehenen medizinischen Regeln erfolgt.

Können Wartelisten manipuliert werden?

Diese Frage sollte nicht verschwiegen werden, denn in der Vergangenheit gab es in Deutschland Manipulationsfälle, die das Vertrauen vieler Menschen erschüttert haben. Daraus wurden zusätzliche Kontrollen, Dokumentationspflichten und Prüfmechanismen entwickelt. Die Bundesärztekammer veröffentlicht verbindliche Richtlinien zur Wartelistenführung und Organvermittlung, und die Transplantationsmedizin wird durch dafür vorgesehene Kontrollgremien überprüft.

Kein großes medizinisches System sollte so beschrieben werden, als könnten Fehler oder Regelverstöße grundsätzlich niemals auftreten. Entscheidend ist vielmehr, dass Auffälligkeiten erkannt, dokumentiert, kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert werden können. Genau diese nachvollziehbaren Strukturen sind wesentlich glaubwürdiger als ein pauschales Versprechen, dass niemals etwas schiefgehen könne.

Warum gibt es überhaupt Wartelisten?

Ein Spenderorgan ist begrenzt verfügbar und eine Transplantation ist eine sehr große medizinische Behandlung, die den Empfänger auch nach der Operation noch viele Jahre beschäftigen kann. Deshalb wird ein Mensch nicht allein deshalb auf eine Warteliste gesetzt, weil ein Organ krank ist. Ein Transplantationszentrum prüft, wie schwer die Organerkrankung ist, ob andere Behandlungen noch ausreichend helfen können, ob eine Transplantation medizinisch sinnvoll ist und ob der Patient voraussichtlich von dem Eingriff profitieren kann.

Der Gesundheitszustand kann sich während der Wartezeit verändern. Manche Menschen können vorübergehend nicht transplantiert werden, beispielsweise weil eine schwere Infektion aufgetreten ist, und später wieder aktiv auf der Warteliste geführt werden. Deshalb ist die Warteliste keine einfache Reihenfolge wie an einer Supermarktkasse, bei der ausschließlich zählt, wer zuerst angekommen ist.

Besonders viele Menschen warten auf eine Niere, weil ein vollständiges Nierenversagen über längere Zeit durch Dialyse behandelt werden kann. Die Dialyse ist lebensrettend, beansprucht aber häufig viele Stunden pro Woche und kann den Alltag stark einschränken. Anfang 2026 warteten in Deutschland 6.237 Menschen auf eine Spenderniere.

Wie läuft die Organentnahme ab?

Wenn der Tod zweifelsfrei festgestellt, die Zustimmung geklärt, die Organe untersucht und passende Empfänger gefunden wurden, wird die Entnahmeoperation organisiert. Sie findet in einem Operationssaal statt und wird mit derselben chirurgischen Sorgfalt durchgeführt wie andere große Operationen. Entnommen werden ausschließlich die Organe, die von der Zustimmung umfasst und medizinisch geeignet sind.

Nach der Entnahme werden die Operationswunden sorgfältig verschlossen und der verstorbene Mensch wird würdevoll versorgt. Die entnommenen Organe werden gekühlt und anschließend so schnell wie möglich in die jeweiligen Transplantationszentren gebracht, denn außerhalb des Körpers können sie nur begrenzte Zeit ohne normale Blutversorgung erhalten werden. Während der Transport bereits läuft, wird der vorgesehene Empfänger auf seine Operation vorbereitet.

Dass ein Organ zur Entnahme vorgesehen war, bedeutet übrigens noch nicht zwingend, dass es tatsächlich transplantiert wird. Bei Untersuchungen oder während der Operation kann sich beispielsweise zeigen, dass ein Organ stärker vorgeschädigt ist als erwartet oder für einen Empfänger ein zu großes Risiko darstellen würde. Dann wird es nicht transplantiert, denn auch der Schutz des Empfängers gehört zum Verfahren.

Wird der Körper nach der Organentnahme entstellt?

Diese Vorstellung belastet viele Menschen, besonders wenn sie daran denken, dass ihre Kinder oder ihr Partner sie nach der Operation noch einmal sehen möchten. Die DSO beschreibt ausdrücklich, dass die Operationswunde nach der Entnahme sorgfältig verschlossen und der Verstorbene in würdigem Zustand für eine mögliche Aufbahrung übergeben wird. Angehörige können sich anschließend in der gewünschten Weise verabschieden.

Eine Organentnahme bedeutet deshalb nicht, dass der Verstorbene der Familie anschließend nicht mehr gezeigt werden kann oder eine normale Bestattung unmöglich wäre. Auch bei einer Gewebespende, beispielsweise der Augenhornhaut, wird darauf geachtet, dass ein würdiges äußeres Erscheinungsbild erhalten bleibt.

Diese Information ist wichtig, weil sich viele Menschen Organspende im Kopf wesentlich drastischer vorstellen, als die Situation nach einer medizinisch sorgfältigen Versorgung tatsächlich aussieht.

Können Angehörige sich vor und nach der Entnahme verabschieden?

Der Abschied der Familie gehört zum Organspendeprozess und endet nicht mit der Entscheidung zur Spende. Angehörige sollen nicht das Gefühl haben, ihr verstorbener Mensch werde plötzlich nur noch als Organquelle betrachtet. Die DSO betont ausdrücklich den würdevollen Umgang mit Spendern und bietet Angehörigen während und auch nach der Organspende Unterstützung an.

Nach Abschluss der Entnahme kann der Verstorbene für die Abschiednahme vorbereitet werden. Eine normale Erd- oder Feuerbestattung bleibt grundsätzlich möglich. Für die Familie kann die gesamte Situation trotzdem sehr belastend und traumatisch sein, und eine Organspende macht einen Tod nicht leichter oder weniger traurig. Manche Angehörige berichten allerdings, dass ihnen zusätzlich der Gedanke Trost gibt, dass aus dem Tod eines geliebten Menschen für andere Menschen eine neue Lebensmöglichkeit entstanden ist.

Die DSO bietet Familien deshalb auch nach der Spende weitere Begleitung an und kann ihnen auf Wunsch später Informationen darüber geben, ob die transplantierten Organe den Empfängern helfen konnten.

Erfahren Spenderfamilien und Empfänger voneinander?

Die persönlichen Identitäten bleiben grundsätzlich geschützt. Die Familie eines Organspenders erfährt also nicht einfach Namen und Wohnort der Empfänger, und die Empfänger erhalten umgekehrt nicht die persönlichen Daten der verstorbenen Spenderin oder des Spenders.

Trotzdem muss die Verbindung zwischen beiden Seiten nicht vollkommen anonym und sprachlos bleiben. Die DSO ermöglicht beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen anonyme Dankesbriefe von Organempfängern an Spenderfamilien, und Familien können Informationen über das Ergebnis der Transplantationen erhalten.

Für manche Angehörige kann die Information, dass ein Herz weiter schlägt, eine Niere funktioniert oder eine Leber einem anderen Menschen geholfen hat, emotional sehr bedeutsam sein, ohne dass dafür persönliche Grenzen oder Datenschutz aufgehoben werden müssen.

Was passiert bei einem Unfall oder einem ungeklärten Tod?

Bei einem nicht natürlichen oder ungeklärten Tod, beispielsweise nach einem schweren Verkehrsunfall oder einer Gewalttat, können zusätzlich Polizei, Staatsanwaltschaft und Rechtsmedizin beteiligt sein. Eine Organspende ist dadurch nicht automatisch ausgeschlossen, allerdings muss sichergestellt werden, dass eine notwendige Untersuchung der Todesursache weiterhin möglich bleibt.

In solchen Situationen werden die medizinischen und rechtlichen Abläufe miteinander abgestimmt. Die Staatsanwaltschaft kann beispielsweise Vorgaben machen oder eine rechtsmedizinische Beteiligung verlangen. Damit soll verhindert werden, dass eine Organspende die spätere Aufklärung eines möglicherweise strafrechtlich relevanten Todesfalls unmöglich macht.

Kinder und Jugendliche: Wer darf selbst entscheiden?

Auch Jugendliche dürfen eine eigene Haltung zur Organ- und Gewebespende entwickeln. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann ein Jugendlicher selbst einer Organ- und Gewebespende widersprechen, während ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eine eigene Zustimmung rechtlich verbindlich dokumentiert werden kann. Ab 16 Jahren steht auch das Organspende-Register zur Verfügung.

Gerade mit Jugendlichen sollte darüber ruhig und ohne dramatische Bilder gesprochen werden. Die Frage muss nicht lauten: „Willst du dich mit deinem Tod beschäftigen?“ Verständlicher ist: „Wenn dir irgendwann etwas passieren sollte und dein Leben wirklich nicht mehr gerettet werden kann, möchtest du dann, dass geeignete Organe einem anderen Menschen helfen dürfen?“

Für kleine Kinder gelten bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls angepasste medizinische Regeln, weil das kindliche Gehirn noch nicht vollständig ausgereift ist. Damit werden die für Erwachsene geltenden Verfahren nicht einfach unverändert auf Säuglinge und Kleinkinder übertragen.

Was gilt im Ausland?

Wer im Ausland verstirbt, befindet sich grundsätzlich unter der dort geltenden Rechtsordnung, und die Organspenderegelungen unterscheiden sich innerhalb Europas teilweise erheblich. Deshalb kann ein deutscher Registereintrag nicht einfach als internationales Organspenderegister verstanden werden. Die BIÖG weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Eintrag im deutschen Organspende-Register nur innerhalb Deutschlands von berechtigtem medizinischem Personal abgerufen werden kann.

Wer häufiger reist und möchte, dass seine Haltung auch im Ausland möglichst eindeutig erkennbar ist, kann deshalb zusätzlich einen Organspendeausweis mitführen, möglichst auch in der Sprache des jeweiligen Aufenthaltslandes. Entsprechende fremdsprachige Ausweise werden offiziell angeboten.

Welche Rolle kann Religion spielen?

Für manche Menschen ist die Frage, was nach dem Tod mit dem eigenen Körper geschieht, eng mit religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen verbunden. Innerhalb vieler Glaubensgemeinschaften gibt es Positionen, die eine freiwillige Organspende grundsätzlich ermöglichen oder sogar als Form der Nächstenliebe und Hilfe ansehen, gleichzeitig können innerhalb derselben Religion unterschiedliche Auffassungen bestehen, insbesondere darüber, wann ein Mensch als verstorben gilt oder wie der Körper nach dem Tod behandelt werden sollte.

Wenn Ihr Glaube für Ihre persönliche Entscheidung eine wichtige Rolle spielt, kann es deshalb sinnvoller sein, mit einer religiösen Vertrauensperson Ihrer eigenen Gemeinschaft zu sprechen, als sich auf einen pauschalen Satz wie „Diese Religion erlaubt Organspende“ oder „Diese Religion verbietet sie“ zu verlassen. Auch hier geht es letztlich darum, dass Ihre Entscheidung wirklich zu Ihren eigenen Werten passt.

Was bedeutet eine Transplantation für den Empfänger?

Ein Spenderorgan ist keine einfache Ersatzteiloperation, nach der der Empfänger automatisch wieder vollkommen gesund ist. Das Immunsystem erkennt ein transplantiertes Organ als fremd und würde versuchen, es anzugreifen, weshalb die meisten transplantierten Menschen langfristig Medikamente benötigen, die diese Abwehrreaktion unterdrücken. Regelmäßige Blutuntersuchungen, medizinische Kontrollen und eine dauerhafte Nachsorge gehören deshalb zum Leben nach einer Transplantation.

Trotzdem kann ein neues Organ den Alltag eines schwer kranken Menschen grundlegend verändern. Eine erfolgreiche Nierentransplantation kann bei geeigneten Patienten die regelmäßige Dialyse ersetzen, ein Spenderherz kann einem Menschen mit schwerstem Herzversagen wieder deutlich mehr Belastbarkeit ermöglichen und eine neue Leber kann bei einem fortgeschrittenen Leberversagen überhaupt erst das Weiterleben ermöglichen.

Wenn Sie über Organspende nachdenken, kann deshalb ein Perspektivwechsel hilfreich sein. Vielleicht geht es eines Tages nicht um Ihre eigenen Organe, sondern um Ihr Kind, Ihren Partner, Ihre Schwester oder einen guten Freund, der dringend auf ein Organ wartet. Niemand kann vorher wissen, auf welcher Seite der Transplantationsmedizin er im Laufe seines Lebens einmal stehen wird.

Was ist eine Lebendorganspende?

Nicht jede Organspende erfolgt nach dem Tod. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein gesunder Mensch beispielsweise eine Niere oder einen Teil der Leber zu Lebzeiten spenden. Diese Situation unterscheidet sich grundlegend von der postmortalen Organspende, weil hier ein Mensch operiert wird, der selbst keine medizinische Behandlung benötigt.

Gerade deshalb gelten besonders strenge Anforderungen an medizinische Eignung, Aufklärung, Freiwilligkeit und Nachsorge. Der Schutz des Spenders steht im Mittelpunkt, denn niemand soll aus familiärem Druck, finanziellen Interessen oder einem falsch verstandenen Pflichtgefühl heraus eine solche Operation auf sich nehmen.

Im Jahr 2026 wurden die gesetzlichen Möglichkeiten der Lebendnierenspende erweitert, unter anderem durch die Möglichkeit von Überkreuzspenden, bei denen zwei ursprünglich nicht miteinander passende Spender-Empfänger-Paare so kombiniert werden können, dass die Nieren jeweils zu einem anderen Empfänger passen. Diese Entwicklung soll zusätzliche Transplantationen ermöglichen, ohne den Schutz der spendenden Personen aufzugeben.

Warum Organe nicht verkauft werden dürfen

Ein Organ ist keine Ware. Der Handel mit menschlichen Organen ist in Deutschland verboten und strafbar, und weder eine Spenderfamilie noch ein Lebendspender darf für ein Organ bezahlt werden.

Das ist ein grundlegender ethischer Schutzmechanismus. Wäre ein Organ käuflich, könnten Menschen in finanzieller Not unter Druck geraten, Teile ihres Körpers zu verkaufen, während wohlhabende Patienten einen erheblichen Vorteil hätten. Die Organspende soll deshalb auf Freiwilligkeit und medizinisch geregelter Vermittlung beruhen und nicht auf wirtschaftlicher Macht.

Bevor Sie sich entscheiden: Was bedeutet all das nun für Sie?

Vielleicht sind einige Ihrer Sorgen nach diesen Erklärungen kleiner geworden, vielleicht haben Sie aber auch neue Fragen entdeckt, über die Sie erst noch nachdenken möchten. Das ist vollkommen in Ordnung. Eine Entscheidung zur Organspende muss nicht in fünf Minuten getroffen werden und sie muss auch nicht deshalb heute fallen, weil Sie diesen Artikel gelesen haben.

Sie können mit Ihrer Familie darüber sprechen, Ihren Hausarzt fragen, offizielle Informationen lesen und eine Nacht darüber schlafen. Wichtig ist lediglich, dass die Entscheidung irgendwann wirklich Ihre eigene wird und nicht deshalb offenbleibt, weil die Beschäftigung mit dem Tod unangenehm ist.

Erst wenn Sie verstehen, was Organspende medizinisch bedeutet, kommt deshalb die praktische Frage:

Wie kann ich meinen persönlichen Willen so festhalten, dass er im entscheidenden Moment auch gefunden wird?

Der Organspendeausweis: Ihre Entscheidung auf einer kleinen Karte

Der Organspendeausweis ist eine schriftliche persönliche Willenserklärung. Er ist kein amtliches Dokument, keine medizinische Bescheinigung über die Qualität Ihrer Organe und auch keine Anmeldung bei einer Behörde. Er dient ausschließlich dazu, eindeutig festzuhalten, was nach Ihrem Tod in Bezug auf eine mögliche Organ- und Gewebespende geschehen darf.

Sie benötigen dafür keinen Arzttermin, keine Untersuchung und keine Genehmigung. Sobald der ausgefüllte und unterschriebene Ausweis Ihre Entscheidung enthält, ist diese Erklärung verbindlich. Gleichzeitig wird sie nicht automatisch irgendwo zentral gespeichert. Genau deshalb ist es wichtig, den Ausweis dort aufzubewahren, wo er im Ernstfall gefunden werden kann, beispielsweise im Portemonnaie, und zusätzlich Angehörigen mitzuteilen, dass Sie ihn besitzen.

Auf dem Ausweis können Sie einer vollständigen Organ- und Gewebespende zustimmen, bestimmte Organe oder Gewebe ausdrücklich ausschließen, nur einzelne Organe freigeben, einer Spende vollständig widersprechen oder eine bestimmte Person benennen, die später für Sie entscheiden soll. Damit müssen Sie sich nicht zwischen einem pauschalen „alles“ und „nichts“ entscheiden.

Der Organspendeausweis hat außerdem den Vorteil, dass Sie besondere medizinische Hinweise notieren können. Sie müssen dabei jedoch nicht selbst bewerten, ob eine Erkrankung Ihre Organe tatsächlich ungeeignet macht; die endgültige medizinische Entscheidung wird später von Fachleuten getroffen.

Wo bekommt man den Organspendeausweis und was passiert mit den Daten?

Der Ausweis kann kostenlos über die offizielle Organspendeinformation bestellt, online ausgefüllt und ausgedruckt oder beispielsweise in Arztpraxen und Apotheken erhalten werden. Wichtig ist, dass der Ausweis selbst nicht automatisch registriert wird. Wenn Sie ihn online ausfüllen, bedeutet das nicht, dass Ihre Entscheidung auf einer staatlichen Webseite gespeichert wurde.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zum digitalen Register. Der Papierausweis funktioniert unabhängig von technischer Infrastruktur und kann sofort gelesen werden, allerdings nur dann, wenn er tatsächlich auffindbar ist.

Wenn Sie Ihre Meinung später ändern, müssen Sie keine Behörde anschreiben. Sie vernichten einfach die alte Erklärung und füllen einen neuen Ausweis aus. Die offizielle Information betont ausdrücklich, dass niemand befürchten muss, mit dem Ausweis eine Entscheidung für immer festzuschreiben.

Das Organspende-Register: Ihre Entscheidung digital hinterlegen

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, meist Organspende-Register genannt, ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dort können Sie Ihre Entscheidung digital, rechtlich verbindlich, freiwillig und kostenlos hinterlegen und später jederzeit wieder ändern oder löschen. Das Mindestalter für die Nutzung beträgt 16 Jahre.

Der große Vorteil liegt darin, dass Ihre Entscheidung nicht von einer Karte abhängt, die vielleicht verloren geht oder zuhause liegt. Berechtigtes medizinisches Personal kann unter den vorgesehenen Voraussetzungen prüfen, ob im Register eine Erklärung vorhanden ist. Die Daten werden auf Servern in Deutschland gespeichert.

Das Register ist kein öffentliches Verzeichnis und auch keine Liste, in der Arbeitgeber, Versicherungen oder beliebige Ärzte nachsehen können. Zugriff haben nur ausdrücklich berechtigte Personen und nur im vorgesehenen medizinischen Zusammenhang. Damit soll gewährleistet werden, dass die Information dort verfügbar ist, wo sie gebraucht wird, ohne Ihre Entscheidung allgemein zugänglich zu machen.

Welche Entscheidungen können Sie im Register eintragen?

Das Register bietet dieselben grundlegenden Möglichkeiten wie der Organspendeausweis. Sie können vollständig zustimmen, bestimmte Organe und Gewebe ausschließen, die Entnahme auf bestimmte Organe oder Gewebe begrenzen, die Entscheidung auf eine namentlich benannte andere Person übertragen oder vollständig widersprechen.

Wenn Sie Ihre Haltung später ändern, können Sie die bestehende Erklärung anpassen oder löschen. Damit bleibt die Entscheidung auch im digitalen System unter Ihrer Kontrolle.

Schritt für Schritt: So tragen Sie Ihre Entscheidung in das Organspende-Register ein

Der digitale Ablauf wirkt beim ersten Lesen technisch, ist aber bewusst in einzelne Schritte gegliedert. Für den direkten Zugang über die Webseite benötigen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder ein anderes geeignetes elektronisches Identitätsdokument, die dazugehörige sechsstellige PIN, ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp, Ihre Krankenversichertennummer und eine E-Mail-Adresse. Alternativ kann die Erklärung über die App Ihrer Krankenkasse mit einer eingerichteten GesundheitsID abgegeben werden.

Im ersten Schritt legen Sie diese Unterlagen und technischen Voraussetzungen bereit. Wenn Sie Ihre PIN nicht mehr kennen, kann sie beim Bürgeramt neu gesetzt werden. Das BIÖG empfiehlt außerdem, für die Registerseite einen normalen Browser und nicht den privaten oder Inkognito-Modus zu verwenden, weil letzterer technische Probleme verursachen kann.

Danach öffnen Sie die offizielle Registerseite und starten eine neue Erklärung. Nun müssen Sie bestätigen, dass wirklich Sie selbst die Erklärung abgeben. Dafür wird bei der Webvariante der Chip Ihres elektronischen Ausweises mithilfe der AusweisApp ausgelesen und Sie bestätigen Ihre Identität mit Ihrer PIN. Dieser Schritt verhindert, dass eine andere Person ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen eine Erklärung abgeben kann.

Anschließend werden Ihre Basisdaten übernommen, beispielsweise Name, Geburtsdatum und Anschrift. Diese Angaben sollten Sie sorgfältig kontrollieren. Danach ergänzen Sie Ihre E-Mail-Adresse und die Krankenversichertennummer, die gesetzlich Versicherte auf ihrer Gesundheitskarte finden.

Im nächsten Schritt treffen Sie Ihre eigentliche Entscheidung. Sie wählen eine der vorgesehenen Möglichkeiten aus und sollten sich dafür ruhig Zeit nehmen. Niemand verlangt, dass Sie möglichst schnell auf „Weiter“ klicken. Gerade dieser Schritt soll Ihre tatsächliche Haltung abbilden.

Bevor Sie die Erklärung endgültig absenden, erhalten Sie noch einmal eine Übersicht Ihrer Daten und Ihrer gewählten Entscheidung. Lesen Sie diese Zusammenfassung aufmerksam, denn erst danach wird die Erklärung verbindlich gespeichert.

Nach erfolgreicher Abgabe erhalten Sie eine Erklärungs-ID. Dabei handelt es sich um eine siebenstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen, die eindeutig Ihrer Erklärung zugeordnet ist. Sie wird Ihnen per E-Mail zugesandt und kann zusätzlich als PDF gespeichert werden. Wenn Sie Ihre Erklärung später über die Webseite aufrufen, ändern oder löschen möchten, benötigen Sie diese ID.

Sollten Sie die Erklärungs-ID verlieren, bedeutet das nicht, dass Sie Ihre Entscheidung nie wieder ändern können. Sie können eine neue Erklärung abgeben und erhalten anschließend eine neue ID; im Register ist dann die neueste Erklärung gültig.

Der zweite Weg: Anmeldung über die Krankenkassen-App

Sie müssen nicht zwingend mit der Online-Ausweisfunktion über die Webseite arbeiten. Eine weitere Möglichkeit führt über die App Ihrer Krankenversicherung und eine sogenannte GesundheitsID, also eine besonders geschützte digitale Identität für Gesundheitsanwendungen.

Dafür laden Sie die App Ihrer Krankenversicherung herunter, richten die GesundheitsID nach den dort angebotenen Verfahren ein und starten anschließend in der App die Funktion zur Abgabe einer Organspende-Erklärung. Die erforderlichen Identitätsdaten werden an das Register übermittelt, Sie tragen Ihre Entscheidung ein und senden die Erklärung ab. Anschließend erhalten Sie ebenfalls eine Erklärungs-ID. Die Erklärung selbst wird dabei im Organspende-Register gespeichert und nicht einfach auf Ihrer Gesundheitskarte oder nur in der Krankenkassen-App abgelegt.

Welcher Weg für Sie angenehmer ist, hängt davon ab, welche digitale Identifikation Sie bereits eingerichtet haben. Wenn Sie digitale Verfahren grundsätzlich nicht nutzen möchten, bleibt der klassische Organspendeausweis weiterhin eine gültige Alternative.

Jugendliche und das Register: Was dürfen Eltern und was dürfen sie nicht?

Hier sind die Altersgrenzen besonders wichtig. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann ein Jugendlicher selbst einer Organ- und Gewebespende widersprechen. Da 14- und 15-Jährige noch keinen regulären Zugang über die Online-Ausweisfunktion zum Register haben, können sie diesen Widerspruch beispielsweise auf einem Organspendeausweis dokumentieren oder ihren nächsten Angehörigen mitteilen. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr kann eine eigene Erklärung im Organspende-Register abgegeben werden.

Eltern oder Sorgeberechtigte dürfen ihre Kinder nicht einfach stellvertretend in das Register eintragen, denn dort sollen nur eigene persönliche Erklärungen gespeichert werden. Für jüngere Kinder entscheiden im konkreten medizinischen Fall die gesetzlichen Vertreter.

Diese Regelung schützt die Selbstbestimmung von Jugendlichen. Eltern können informieren, Fragen beantworten und gemeinsam darüber sprechen, aber die eigene Erklärung eines Jugendlichen ab dem vorgesehenen Alter soll tatsächlich seine Entscheidung bleiben.

Ausweis und Register zusammen – warum das durchaus sinnvoll sein kann

Sie müssen nicht sowohl einen Organspendeausweis als auch einen Registereintrag haben, doch die Kombination kann praktisch sein. Das Register sorgt dafür, dass Ihre Entscheidung digital auffindbar bleibt, während der Papierausweis sofort gelesen werden kann und unabhängig von einem technischen Abruf funktioniert.

Wenn Sie beide Möglichkeiten verwenden, sollten sie selbstverständlich dasselbe ausdrücken. Ändern Sie Ihre Meinung, ist es deshalb sinnvoll, nicht nur einen Registereintrag zu aktualisieren, sondern auch alte Ausweise zu vernichten und gegebenenfalls eine Patientenverfügung anzupassen. So vermeiden Sie widersprüchliche Dokumente, die Ihre Angehörigen und Ärzte unnötig verunsichern könnten.

Meine persönliche Entscheidung – warum ich selbst lange darüber nachdenken musste

Ich möchte diesen Artikel nicht nur mit medizinischen Informationen und einer Anleitung beenden, denn gerade die intensive Beschäftigung mit diesem Thema hat auch bei mir persönlich viele Gedanken ausgelöst. Ich hatte durchaus Schwierigkeiten mit der Entscheidung und habe in letzter Zeit sehr viel darüber nachgedacht, gerade weil Organspende zunächst leicht klingt, solange man nur abstrakt darüber spricht, aber plötzlich sehr viel emotionaler wird, sobald man sich selbst auf einem Intensivbett vorstellt und darüber nachdenkt, was die eigenen Kinder in einer solchen Situation erleben würden.

Auch ich habe mich gefragt, wie ein Mensch tatsächlich tot sein kann, wenn sein Herz noch schlägt und seine Haut warm ist. Ich wollte verstehen, wie Ärzte feststellen, dass wirklich sämtliche Hirnfunktionen endgültig ausgefallen sind, ob ein Verstorbener während einer Organentnahme etwas spüren könnte und ob im Krankenhaus wirklich genauso lange um mein Leben gekämpft würde, wenn bekannt ist, dass ich einer Organspende zugestimmt habe. Ich habe mir Gedanken darüber gemacht, wie mein Körper anschließend aussehen würde, ob meine Kinder mich noch einmal sehen könnten und ob eine normale Abschiednahme möglich wäre. Ebenso wollte ich wissen, wer meine Organe erhalten könnte, wie diese Entscheidung getroffen wird und ob ich möglicherweise zu alt oder durch Vorerkrankungen irgendwann gar nicht mehr als Spenderin infrage käme.

Je intensiver ich mich damit beschäftigt habe, desto deutlicher wurde mir, dass solche Fragen kein Zeichen dafür sind, dass man gegen Organspende ist. Sie zeigen vielmehr, dass man eine große Entscheidung wirklich verstehen möchte, bevor man sie trifft.

Für mich persönlich ist dabei ein Gedanke immer wichtiger geworden: Ich möchte meinen Kindern diese Entscheidung eines Tages nicht überlassen.

Ich stelle mir vor, wie schwer allein der Moment sein müsste, in dem meine Kinder erfahren würden, dass ihre Mutter nicht mehr gerettet werden kann. In dieser Situation möchte ich nicht, dass sie zusätzlich darüber diskutieren müssen, ob ich wohl meine Organe hätte spenden wollen, ob ein Ja richtig wäre oder ob sie mit einem Nein vielleicht gegen meinen Wunsch handeln. Ich möchte nicht, dass später die Frage bleibt, ob sie damals richtig entschieden haben.

Solange ich heute selbst darüber nachdenken, mich informieren und meinen Willen ausdrücken kann, möchte ich diese Verantwortung deshalb auch selbst übernehmen.

Gleichzeitig habe ich immer wieder an die Menschen gedacht, die auf ein Organ warten. Niemand sucht sich aus, dass seine Nieren versagen. Ein Jugendlicher entscheidet sich nicht freiwillig dafür, mehrmals in der Woche an eine Dialysemaschine angeschlossen zu werden. Eine Mutter sucht sich kein schweres Herzversagen aus, und ein Kind trägt keine Schuld daran, dass seine Leber oder sein Herz nicht richtig funktioniert. Menschen benötigen ein Spenderorgan nicht deshalb, weil sie etwas falsch gemacht haben, sondern weil ihr Körper an einer Stelle nicht mehr das leisten kann, was zum Weiterleben notwendig wäre.

Und genau an diesem Punkt verändert sich für mich die Perspektive.

Wenn mein eigenes Leben irgendwann wirklich beendet ist, wenn zweifelsfrei feststeht, dass ich nicht mehr zurückkehren kann, dann brauche ich meine Organe selbst nicht mehr. Für einen anderen Menschen kann ein solches Organ in genau diesem Moment aber noch unglaublich wertvoll sein.

Vielleicht kann dadurch eine Mutter ihre Kinder weiter aufwachsen sehen. Vielleicht kann ein Jugendlicher seine Ausbildung beenden. Vielleicht kann ein Mensch nach Jahren der Dialyse wieder freier leben. Vielleicht bekommt eine Familie noch viele gemeinsame Jahre, die sie ohne dieses Organ nicht gehabt hätte.

Dieser Gedanke macht den Tod nicht schön und nimmt ihm auch nichts von seiner Traurigkeit. Aber möglicherweise kann aus einem sehr traurigen Ende für einen anderen Menschen noch etwas entstehen, das Leben ermöglicht.

Die Beschäftigung mit Organspende hat mich außerdem noch einmal daran erinnert, wie selbstverständlich wir unser eigenes Leben im Alltag behandeln. Wir regen uns über Dinge auf, die wenige Tage später völlig unwichtig sind, verschieben Gespräche, weil wir vermeintlich noch genügend Zeit haben, und gehen morgens oft davon aus, dass der nächste Tag selbstverständlich kommen wird.

Dabei ist Leben nicht selbstverständlich.

Vielleicht kann uns gerade ein Thema wie Organspende deshalb daran erinnern, unser eigenes Leben bewusster wahrzunehmen, ohne ständig Angst vor dem Tod zu haben. Es geht vielmehr darum, die Menschen um uns herum bewusster wahrzunehmen, einen normalen Morgen, einen Kaffee, einen Spaziergang, ein Gespräch mit den Kindern oder einen scheinbar gewöhnlichen Arbeitstag nicht immer als selbstverständlich abzutun.

Für einen Menschen auf einer Warteliste kann genau so ein gewöhnlicher Tag etwas sein, auf das er hofft.

Und vielleicht bedeutet Helfen manchmal genau das: etwas zu geben, das für uns selbst keinen Verlust mehr darstellt, für einen anderen Menschen aber unbezahlbar sein kann.

Ich möchte niemandem sagen, dass er Organspender werden muss. Eine solche Entscheidung wäre nicht mehr wirklich persönlich, wenn sie durch moralischen Druck entsteht. Aber ich möchte Sie sehr wohl dazu ermutigen, die Frage nicht nur deshalb immer weiter aufzuschieben, weil einige Gedanken unangenehm sind.

Stellen Sie diese Fragen.

Informieren Sie sich.

Sprechen Sie mit Ihrer Familie.

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt.

Lesen Sie nach, wie der Tod festgestellt wird und wie eine Organentnahme tatsächlich abläuft.

Und treffen Sie danach Ihre eigene Entscheidung.

Für mich persönlich ist aus diesem intensiven Nachdenken ein Ja entstanden. Nicht leichtfertig und nicht aus einem Gefühl der Verpflichtung heraus, sondern weil ich meine Entscheidung selbst treffen möchte, damit meine Kinder sie eines Tages nicht für mich treffen müssen, und weil ich anderen Menschen helfen möchte, die unverschuldet auf ein Spenderorgan angewiesen sind, um weiterleben zu können.

Vielleicht ist genau das eine der besonderen Formen von Hilfe: Einem Menschen, den man wahrscheinlich niemals kennenlernen wird, nach dem eigenen Tod etwas zu geben, das ihm weitere Lebenszeit ermöglichen kann.

Fazit: Erst verstehen, dann selbst entscheiden

Organspende ist kein Thema für einen schnellen Haken auf einer kleinen Karte, denn hinter diesem Haken stehen viele medizinische, persönliche und emotionale Fragen, die beantwortet werden dürfen. Sie dürfen wissen wollen, wie der Tod festgestellt wird, warum ein Herz nach dem endgültigen Ausfall des Gehirns noch schlagen kann, ob Schmerzen möglich sind, wer ein Organ erhält und wie Ihr Körper anschließend versorgt wird. Sie dürfen nach Kontrollen fragen und Sie dürfen skeptisch sein.

Gute Aufklärung verlangt nicht, dass Sie Ihre Zweifel verdrängen. Sie soll Ihnen helfen, diese Zweifel in Fragen zu verwandeln und dafür nachvollziehbare Antworten zu bekommen.

Wenn Sie anschließend zu einem Nein kommen, bleibt dies eine selbstbestimmte Entscheidung.

Wenn Sie aber nach all diesen Informationen sagen können: „Ja, wenn mein eigenes Leben wirklich unwiederbringlich beendet ist, dürfen geeignete Organe einem anderen Menschen helfen“, dann sollten Sie diesen Wunsch so dokumentieren, dass er eines Tages auch gefunden werden kann.

Ein Organspendeausweis kann Ihre Entscheidung einfach und sichtbar festhalten. Das digitale Register sorgt zusätzlich dafür, dass sie zentral hinterlegt und unter den vorgesehenen Bedingungen abrufbar ist. Eine dazu passende Patientenverfügung und ein Gespräch mit Ihrer Familie schaffen weitere Klarheit.

Denn eine Entscheidung, die nur in Ihrem Kopf existiert, kann niemand kennen.

Eine dokumentierte Entscheidung kann dagegen Ihnen selbst Sicherheit geben, Ihre Angehörigen entlasten und vielleicht eines Tages für einen schwer kranken Menschen etwas ermöglichen, das größer kaum sein könnte:

weiterleben zu dürfen.

Offizielle medizinische und rechtliche Informationsquellen

Die medizinischen und rechtlichen Inhalte dieses Artikels wurden anhand der aktuellen offiziellen Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit – organspende-info.de, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, der Deutschen Stiftung Organtransplantation, der Bundesärztekammer sowie der geltenden transplantationsmedizinischen Regelungen überprüft.

Für die Angaben zum Organspende-Register und zur praktischen Anmeldung wurden die aktuelle Schritt-für-Schritt-Anleitung des BIÖG sowie die offiziellen Informationen zu Online-Ausweisfunktion, GesundheitsID, Erklärungs-ID und Altersgrenzen herangezogen.

Die aktuellen Zahlen zu Wartelisten, Organspendern und Transplantationen beziehen sich auf die offiziellen Angaben für 2025 beziehungsweise Januar 2026.

Der aktuelle parlamentarische Stand zur erneut diskutierten Widerspruchsregelung entspricht der Beratung im Deutschen Bundestag vom 24. September 2026; eine Widerspruchsregelung ist derzeit noch nicht geltendes Recht.

Quellen und weiterführende Informationen

Für diesen Artikel wurden ausschließlich beziehungsweise überwiegend offizielle medizinische, gesetzliche und transplantationsmedizinische Primärquellen verwendet. Wer nach dem Lesen einzelne Punkte noch genauer nachlesen möchte, findet hier die wichtigsten Seiten mit direktem Zugang zu den jeweiligen Informationen.

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit – BIÖG: Organspende

Die zentrale staatliche Informationsseite zur Organ- und Gewebespende erklärt das Thema sehr ausführlich und gleichzeitig verständlich. Hier finden Sie Informationen zur postmortalen Organspende, zur Gewebespende, zum Organspendeausweis, zum Organspende-Register, zu Jugendlichen, zu häufigen Ängsten und Fragen sowie das kostenfreie Infotelefon Organspende.

BIÖG – Informationen zur Organ- und Gewebespende

BIÖG: Häufige Fragen zur Organ- und Gewebespende

Diese Seite ist besonders hilfreich, wenn nach dem Lesen noch einzelne praktische Fragen offen sind. Sie beantwortet unter anderem Fragen zu Vorerkrankungen, Alter, Kindern und Jugendlichen, Organspendeausweis, digitalem Register, Reisen ins Ausland und dem Zugriff auf die dort hinterlegten Daten.

BIÖG – Häufige Fragen zur Organspende

BIÖG: Aktuelle Zahlen und Statistiken

Hier werden die aktuellen Zahlen zur Organspende in Deutschland veröffentlicht. Dazu gehören die Zahl der Organspenderinnen und Organspender, Transplantationen, Wartelistenpatienten sowie Angaben zu den einzelnen Organen. Anfang 2026 standen nach diesen Daten 8.207 Menschen in Deutschland auf einer Warteliste.

BIÖG – Statistiken zur Organspende

BIÖG: Zahlen, Einstellungen und Entscheidungsdokumentation

Auf dieser Seite finden Sie zusätzlich Informationen darüber, wie Menschen in Deutschland zur Organspende stehen und wie viele ihre Entscheidung tatsächlich dokumentiert haben.

BIÖG – Zahlen und Fakten zur Organspende

BIÖG: Faktenblätter

Hier können Sie verschiedene kompakte Informationsblätter abrufen, unter anderem zum Ablauf einer postmortalen Organspende, zu aktuellen Zahlen, zu gesetzlichen Regelungen in Europa und zum richtigen Ausfüllen des Organspendeausweises.

BIÖG – Faktenblätter zur Organspende

BIÖG: Organspendeausweis

Hier können Sie den Organspendeausweis erhalten beziehungsweise ausfüllen und sich darüber informieren, welche Möglichkeiten Sie darauf ankreuzen können. Der Ausweis ermöglicht nicht nur ein vollständiges Ja oder Nein, sondern auch Einschränkungen auf bestimmte Organe oder Gewebe.

BIÖG – Organspendeausweis: Informationen und Bestellung

BIÖG: Organspende-Register

Auf dieser Seite wird das digitale Register ausführlich erklärt. Sie finden dort die Voraussetzungen für einen Eintrag, die verschiedenen Entscheidungsmöglichkeiten sowie die Schritt-für-Schritt-Anleitung für die digitale Erklärung. Der Eintrag ist ab 16 Jahren möglich, freiwillig und kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.

BIÖG – Organspende-Register Schritt für Schritt

Offizielles Organspende-Register des BfArM

Wenn Sie nach Ihrer persönlichen Entscheidung tatsächlich einen digitalen Eintrag vornehmen möchten, gelangen Sie über diese Seite zum offiziellen Register des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Zum offiziellen Organspende-Register

BIÖG: Ausführliche Informationen zum Aufbau des Registers

Hier wird unter anderem erklärt, wie Erklärendenportal und Abrufportal funktionieren, wer Erklärungen abrufen darf und warum bis zur vollständigen Anbindung der Gewebeeinrichtungen zusätzlich Organspendeausweis oder Patientenverfügung sinnvoll bleiben können.

BIÖG – Hintergrundinformationen zum Organspende-Register

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – BfArM

Das BfArM führt das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende. Im Juli 2026 berichtete das Institut, dass inzwischen mehr als 570.000 Erklärungen im Register vorlagen.

BfArM – Informationen und Veröffentlichungen zum Organspende-Register

BIÖG: Patientenverfügung und Organspende

Diese Seite ist besonders wichtig, wenn Sie bereits eine Patientenverfügung besitzen. Sie erklärt, weshalb sich Festlegungen zur Begrenzung intensivmedizinischer Maßnahmen und der Wunsch nach einer Organspende nicht widersprechen sollten und wie beide Entscheidungen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können.

BIÖG – Patientenverfügung und Organspendeerklärung

BIÖG: Religion und Organspende

Für Menschen, deren Glaube bei dieser Entscheidung eine wichtige Rolle spielt, bietet das BIÖG gesonderte Informationen zu verschiedenen religiösen Sichtweisen. Die Seite macht zugleich deutlich, dass innerhalb einzelner Religionen unterschiedliche Auffassungen bestehen können.

BIÖG – Religionen und Organspende

Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten zur Organspende

Das Bundesgesundheitsministerium erläutert hier die gesetzlichen Voraussetzungen der Organ- und Gewebespende, die Entscheidung durch Angehörige, Lebendorganspende, Absicherung von Spendern und weitere rechtliche Fragen. Die Seite berücksichtigt auch die 2026 in Kraft getretenen Änderungen zur Lebendorganspende.

Bundesgesundheitsministerium – Fragen und Antworten zur Organspende

Bundesministerium für Gesundheit: Reform der Lebendorganspende

Hier werden die Änderungen zur Lebendnierenspende, Überkreuzlebendspende und der Schutz von Lebendspenderinnen und Lebendspendern erklärt.

BMG – Fragen und Antworten zur Reform der Lebendorganspende

Transplantationsgesetz – TPG

Das Transplantationsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für Organ- und Gewebespende in Deutschland. Dort finden Sie unter anderem die Vorschriften zu Aufklärung, Organspendeausweis, Organspende-Register, Einwilligung und Widerspruch, Angehörigenentscheidung, Entnahmekrankenhäusern, Transplantationszentren, Organvermittlung, Datenschutz und dem Verbot des Organhandels. Die aktuell veröffentlichte Fassung wurde zuletzt durch das Gesetz vom 12. Mai 2026 geändert.

Transplantationsgesetz – aktuelle Fassung

Transplantationsgesetz: Voraussetzungen der Organentnahme nach dem Tod

§ 3 TPG beschreibt besonders klar, dass eine Organ- oder Gewebeentnahme nur zulässig ist, wenn eine entsprechende Einwilligung vorliegt, der Tod festgestellt wurde und der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm nach den vorgesehenen Regeln nachgewiesen wurde.

§ 3 Transplantationsgesetz – Entnahme mit Einwilligung des Spenders

Transplantationsgesetz: Verbot des Organhandels

§ 17 TPG enthält das gesetzliche Verbot des Handels mit Organen und Geweben.

§ 17 Transplantationsgesetz – Verbot des Organ- und Gewebehandels

Deutsche Stiftung Organtransplantation – DSO

Die DSO ist die bundesweite Koordinierungsstelle für postmortale Organspenden. Auf ihrer Seite wird der gesamte Ablauf von der möglichen Spendesituation über die Feststellung des Todes, die Klärung der Entscheidung und die medizinische Untersuchung bis zur Organentnahme und zum Transport verständlich dargestellt. Die DSO erläutert außerdem, dass die Operationswunden nach der Entnahme sorgfältig verschlossen werden und Angehörige sich anschließend von der verstorbenen Person verabschieden können.

DSO – Ablauf einer Organspende

Bundesärztekammer: Irreversibler Hirnfunktionsausfall

Die Bundesärztekammer legt die medizinischen Anforderungen für die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls fest. Die Richtlinie beschreibt unter anderem Voraussetzungen, klinische Untersuchungen, Apnoeprüfung, Nachweis der Unumkehrbarkeit sowie die Qualifikationen der untersuchenden Ärztinnen und Ärzte.

Bundesärztekammer – Informationen zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls

Bundesärztekammer: Richtlinien zur Transplantationsmedizin

Hier finden sich die maßgeblichen Richtlinien unter anderem zu Spendererkennung, Empfängerschutz, Qualitätssicherung, Wartelistenführung und Organvermittlung.

Bundesärztekammer – Richtlinien zur Transplantationsmedizin

Bundesärztekammer: Wartelistenführung und Organvermittlung

Hier können die aktuellen Richtlinien für Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und Darm eingesehen werden. Die 2026 veröffentlichten Fassungen erläutern die medizinischen Regeln für Aufnahme auf die Warteliste und Organvermittlung.

Bundesärztekammer – Wartelistenführung und Organvermittlung

Eurotransplant

Eurotransplant organisiert die Zuteilung postmortal gespendeter Organe innerhalb seines internationalen Verbundes. Die Organisation erklärt, dass für jedes verfügbare Organ eine sogenannte Match-Liste erstellt wird und dabei unter anderem Dringlichkeit, erwarteter Erfolg und Wartezeit berücksichtigt werden. Das Zuteilungsverfahren soll nachvollziehbar, reproduzierbar und transparent sein.

Eurotransplant – Wie Organe zugeteilt werden

Eurotransplant: aktuelle Wartelistenzahlen für Deutschland

Eurotransplant veröffentlicht detaillierte Statistiken zu den deutschen Wartelisten und einzelnen Organen.

Eurotransplant – Statistikdatenbank für Deutschland

Deutscher Bundestag: aktuelle Diskussion zur Widerspruchsregelung

Am 24. September 2026 beriet der Bundestag in erster Lesung erneut einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung sowie weitere Anträge zur Organspende. Die Widerspruchsregelung ist damit politisch in Beratung, aber derzeit noch nicht geltendes Recht.

Deutscher Bundestag – Beratung vom 24. September 2026


Beratung, Hilfestellen und Austausch mit anderen Betroffenen

Medizinische Informationen können viele Fragen beantworten, aber sie ersetzen nicht immer das Gespräch mit Menschen, die selbst auf ein Organ warten, transplantiert wurden, eine Lebendspende erlebt haben oder einen Angehörigen nach einer Organspende verloren haben. Gerade bei einem so emotionalen Thema kann dieser persönliche Austausch wertvoll sein. Die folgenden Stellen bieten Beratung, Kontakte oder Selbsthilfeangebote an.

Infotelefon Organspende

Wenn Sie vor Ihrer eigenen Entscheidung Fragen haben, ist das Infotelefon Organspende eine der ersten neutralen Anlaufstellen. Es gehört zum offiziellen Informationsangebot des BIÖG und beantwortet Fragen zur Organ- und Gewebespende, zum Organspendeausweis und zum Register.

Telefon: 0800 90 40 400
Montag bis Freitag: 9 bis 18 Uhr
Der Anruf ist gebührenfrei.

BIÖG – Infotelefon und Informationen zur Organspende

Deutsche Stiftung Organtransplantation – Unterstützung für Spenderfamilien

Die DSO begleitet Angehörige von Organspenderinnen und Organspendern nicht nur während der eigentlichen Organspende. Auch nach der Spende können Familien Kontakt aufnehmen. Angeboten werden unter anderem persönliche Ansprechpartner, regionale Angehörigentreffen, Ergebnisbriefe und Möglichkeiten zum anonymen Austausch mit Empfängern. Viele Angehörigentreffen werden psychologisch begleitet.

DSO – Angehörigenbetreuung nach einer Organspende

DSO – anonyme Dankesbriefe zwischen Empfängern und Spenderfamilien

Seit 2019 können unter Wahrung der Anonymität wieder Briefe zwischen transplantierten Menschen und Angehörigen der verstorbenen Spender vermittelt werden, wenn beide Seiten dies wünschen. Für manche Familien und Transplantierte kann dieser Austausch emotional sehr bedeutsam sein.

DSO – Informationen zu anonymen Dankesbriefen

Bundesverband der Organtransplantierten e. V. – BDO

Der BDO ist ein bundesweit tätiger gemeinnütziger Selbsthilfeverband für Menschen vor und nach einer Organtransplantation sowie für Angehörige. Angeboten werden Beratung, regionale Selbsthilfegruppen, persönliche Gesprächspartner, sozialrechtliche Unterstützung und Hilfe bei psychosozialen Fragen. Der Verband verfügt bundesweit über Regionalgruppen und verschiedene Fachbereiche.

Bundesverband der Organtransplantierten e. V.

Bundesverband Niere e. V.

Der Bundesverband Niere ist eine große Selbsthilfeorganisation für Menschen mit chronischen Nierenerkrankungen, Dialysepatientinnen und Dialysepatienten, Nierentransplantierte und deren Angehörige. Über das bundesweite Netzwerk können Betroffene regionale Selbsthilfegruppen finden und sich mit Menschen austauschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Der Verband weist ausdrücklich darauf hin, dass dieser Austausch gerade bei Ängsten und Sorgen zusätzlich zur medizinischen Betreuung hilfreich sein kann.

Bundesverband Niere e. V.

Bundesverband Niere – Selbsthilfegruppen vor Ort

Über die Suchseite können regionale Vereine und Selbsthilfegruppen nach Bundesland und Region gefunden werden. Dort werden auch Gruppen für Dialysepatienten, Nierentransplantierte, junge Nierenkranke und Familien aufgeführt.

Bundesverband Niere – Selbsthilfegruppe in der eigenen Region finden

Lebertransplantierte Deutschland e. V.

Dieser bundesweite Selbsthilfeverband begleitet Menschen, die auf eine Lebertransplantation warten, bereits transplantiert wurden oder als Angehörige betroffen sind. Er bietet persönliche Ansprechpartner, regionale Kontaktgruppen, Gespräche, Seminare und weitere Hilfen an. Zusätzlich gibt es besondere Ansprechpartner beispielsweise für junge Transplantierte, Eltern transplantierter Kinder, Hinterbliebene von Organspendern und Fragen zur Lebendspende.

Lebertransplantierte Deutschland e. V.

TransDia Sport Deutschland e. V.

TransDia ist ein deutschlandweiter Verein für Organtransplantierte und Dialysepatientinnen und Dialysepatienten. Im Mittelpunkt stehen Bewegung, Sport und Gemeinschaft, gleichzeitig bietet der Verein eine Möglichkeit zum Austausch mit Menschen, die Transplantation oder Dialyse aus eigener Erfahrung kennen. Auch Angehörige und Lebendspender können sich beteiligen.

TransDia Sport Deutschland e. V.

Junge Helden e. V.

Junge Helden richtet sich besonders an jüngere Menschen und möchte verständlich über Organspende informieren, zur eigenen Entscheidung anregen und Gespräche innerhalb von Familien und Freundeskreisen erleichtern. Für Jugendliche und junge Erwachsene kann die Seite einen niedrigschwelligen Einstieg in das Thema bieten.

Junge Helden e. V.

Patientenverbände über die DSO finden

Wer nach einer Selbsthilfeorganisation für ein bestimmtes transplantiertes Organ sucht, kann zusätzlich die Übersicht der Deutschen Stiftung Organtransplantation nutzen. Die DSO verweist auf bundesweite und regionale Patientenverbände für Transplantierte, Menschen auf Wartelisten und ihre Familien.

DSO – Informationen und Patientenverbände

Ein Hinweis zu Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen ersetzen keine ärztliche Behandlung und keine Beratung durch ein Transplantationszentrum. Sie können aber etwas bieten, das sich in einer Arztpraxis nur schwer vermitteln lässt: die Erfahrung von Menschen, die selbst monatelang oder jahrelang auf ein Organ gewartet haben, eine Transplantation erlebt haben, mit Dialyse leben, eine Lebendspende durchgeführt haben oder als Angehörige vor schwierigen Entscheidungen standen.

Gerade wenn Ängste, Unsicherheit oder sehr persönliche Fragen bestehen, kann es deshalb hilfreich sein, beides miteinander zu verbinden: medizinische Beratung durch Fachleute und persönlichen Austausch mit Menschen, die eine ähnliche Situation bereits erlebt haben.

Stand der Links und Informationen

27. September 2026

Da sich insbesondere gesetzliche Regelungen, Registerfunktionen, Kontaktpersonen und regionale Selbsthilfeangebote verändern können, sollten die verlinkten Seiten bei einer späteren Nutzung noch einmal auf ihren aktuellen Stand geprüft werden.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen medizinischen und rechtlichen Information und soll Ihnen helfen, eine eigene informierte Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu treffen. Er ersetzt keine individuelle ärztliche oder rechtliche Beratung.

Da im Jahr 2026 erneut über Änderungen des Transplantationsgesetzes beraten wird, sollte bei späterem Lesen geprüft werden, ob sich die Rechtslage inzwischen verändert hat.

Bildquelle

Bildquelle: Jennifer Orth Gesundheitsblog, KI-generiert. Einige Illustrationen und Beitragsbilder auf dieser Website wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend redaktionell geprüft und überarbeitet.

Stand

  1. September 2026

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